
Richtlinien für die ärztliche Behandlung
Psychotherapierichtlinien
Die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung wird geregelt in der Psychotherapievereinbarung und den Psychotherapierichtlinien. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie bilden die Grundlage für die Vereinbarung zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung, die zwischen den Vertragspartnern abzuschließen ist. Die Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärtzlichen Versorgung ist Teil des Bundesmantelvertrages Ärzte (BMV-Ä).