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Rabattverträge für Arzneimittel

Durch Verträge mit Arzneimittelherstellern können die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden. So profitieren auch Sie, denn die finanziellen Mittel werden in unser Leistungsangebot investiert. Die meisten Rabattverträge beziehen sich auf Generika, so genannte Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes der Originalpräparate auf den Markt gebracht werden. Der allgemeine Qualitätsstandard der Generika-Herstellung sowie ihre Arzneimittelzulassung gewährleisten eine qualitätsgesicherte Alternative zu Originalpräparaten. Dadurch können Kosten eingespart werden, die wir für andere Leistungen verwenden.

Erhalten Sie in der Apotheke aufgrund unserer Verträge ein anderes als das gewohnte Präparat, so handelt es sich um das Medikament eines unserer Rabattpartner. Hierbei handelt es sich um ein hochwertiges Medikament mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, vergleichbarer Packungsgröße mit übereinstimmender Kennzeichnung (N1, N2, N3), vergleichbarer Darreichungsform und mit der Zulassung für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet. Für die Suche nach Medikamenten bzw. den entsprechenden Wirkstoffen, zu denen Rabattverträge mit der IKK gesund plus bestehen, finden Sie unten mit unserer Suchanwendung (mit Stand vom 01.01.2024).

Wichtig! Wenn Ihr Arzt den Austausch des alten gegen ein neues Medikament aus medizinischen Gründen, wie z.B. einer bestehenden Allergie für bedenklich hält, wird er dies auf dem Rezept angeben. Sie erhalten dann selbstverständlich das verordnete Medikament.

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