Vierköpfige Familie lacht in die Kamera

Die Beitragssätze der IKK gesund plus

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt bei der IKK gesund plus ab 2024 16,09 Prozent. Dieser setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,49 Prozent zusammen. Hervorzuheben ist dabei, dass wir mit unserem individuellen Zusatzbeitrag weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (für das Jahr 2024: 1,7 Prozent) liegen.

Wir gehen verantwortungsbewusst mit den Krankenversicherungsbeiträgen um. Wir vermeiden unnötige Kosten und müssen somit nur einen geringen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoarbeitsentgelt errechnet. Dabei wird das Entgelt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Krankenversicherung

16,09 % bei der IKK gesund plus (ab 2024)

Dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (+ 1,49 % individueller Zusatzbeitrag)

  • Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,745 %): 8,045 %
  • Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,745 %): 8,045 %

ermäßigter Beitragssatz*: 14,0 % (+ 1,49 % individueller Zusatzbeitrag)

  • Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,745 %): 7,745 %
  • Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,745 %): 7,745 %

* Der ermäßigte Beitragssatz gilt z.B. für Selbstständige, ohne Anspruch auf Krankengeld.

Seit 2019 wird der zu zahlende individuelle Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Pflegeversicherung: 3,40 % (4,00 % für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben)

    Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.

    3,40 % (1 Kind oder Kindern über 25 Jahre)
    3,15 % (2 Kinder, bis zum 25. Lebensjahr)
    2,90 % (3 Kinder, bis zum 25. Lebensjahr)
    2,65 % (4 Kinder, bis zum 25. Lebensjahr)
    2,40 % (ab 5 Kindern, bis zum 25. Lebensjahr)

    Hinweis: Zum Nachweis der Kinder ist in einer Übergangszeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen berücksichtigungsfähigen Kinder der beitragsabführenden Stelle (z.B. Arbeitgeber) formlos mitteilen. Der Arbeitgeberanteil beträgt stets 1,7 %.
     
  • Rentenversicherung: 18,6 %
     
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
     

Bemessungsgrenzen 2023

Vom Arbeitsentgelt oberhalb der Grenzen sind keine Beiträge zu zahlen.
Obergrenzen (monatlich):

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 4.987,50 Euro
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost): 7.100,00 Euro
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 7.300,00 Euro

Bemessungsgrenzen 2024

Vom Arbeitsentgelt oberhalb der Grenzen sind keine Beiträge zu zahlen.
Obergrenzen (monatlich):

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175,00 Euro
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost): 7.450,00 Euro
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 7.550,00 Euro

Auszubildende

Beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als 325 Euro, zahlt der Auszubildende keine Sozialversicherungsbeiträge. Diese trägt der Arbeitgeber.

Studenten und Praktikanten

ab 01.07.2023 

  • Krankenversicherung: 82,99 Euro/Monat + Zusatzbeitrag von 8,93 Euro (1,1 %)
  • Pflegeversicherung (allgemein): 27,61 Euro/Monat
  • Pflegeversicherung (kinderlos): 32,48 Euro/Monat

ab 01.01.2024

  • Krankenversicherung: 82,99 Euro/Monat + Zusatzbeitrag 12,10 Euro/Monat (1,49 %)
  • Pflegeversicherung (allgemein): 27,61 Euro/Monat
  • Pflegeversicherung (kinderlos): 32,48 Euro/Monat

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, sind von Selbstzahlern, die Kinder haben, entsprechende Nachweise über die Elterneigenschaft zu erbringen.

Wichtig: Wurde "BAföG" bewilligt, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zum KVdS-Beitrag. Das heißt, mit 94 Euro zur Krankenversicherung und 28 Euro zur Pflegeversicherung werden die KVdS-Beiträge so fast vollständig übernommen.

 

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