Frau mit überlegender Miene vor grauem Hintergrund

Krankenkassenwahlrecht – Gut zu wissen

Eine Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr nötig.

Möchten Sie bei unverändertem Versicherungsverhältnis eine neue Krankenkasse wählen, müssen Sie Ihren Wechselwunsch nun nur noch der neuen Krankenkasse mitteilen. Die Krankenkassen tauschen sich anschließend im Rahmen eines elektronischen Meldeverfahrens aus.
Eine Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft ist für Sie nur noch in Ausnahmefällen erforderlich, wenn das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wird – zum Beispiel beim Wechsel von einer freiwilligen Mitgliedschaft in die private Krankenversicherung.

Die Bindefrist für Mitglieder, die während einer bestehenden Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln möchten, beträgt 12 Monate. Daneben besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund erstmaliger Erhebung oder Anhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.

Bei jedem Arbeitgeberwechsel oder dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen Status in einen anderen kann eine neue Krankenkasse gewählt werden – ohne Einhaltung einer Bindungsfrist. Ändert sich Ihr Versicherungsverhältnis, weil Ihre Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung endet, brauchen Sie als Mitglied weder zu kündigen noch die Bindungsfrist einhalten.

Das Mitglied muss seinem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel nur noch formlos mitteilen. Die gewählte Krankenkasse übermittelt nach Eingang einer Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung bzw. wegen Krankenkassenwechsel der zur Meldung verpflichteten Stelle im elektronischen DEÜV-Meldeverfahren das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft.

Die gewählte Krankenkasse meldet der bisherigen Krankenkasse den Wechselwunsch des Versicherten. Daraufhin meldet die bisherige Krankenkasse der neuen Krankenkasse, zu wann der Krankenkassenwechsel unter Berücksichtigung von Kündigungs- und Bindungsfrist stattfinden kann. Ist der Krankenkassenwechsel ordnungsgemäß zustande gekommen, meldet die neue Krankenkasse dies in einer Abschlussmeldung an die bisherige Krankenkasse.

Änderungen im Krankenkassenwahlrecht

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