Leistungen für Pflegebedürftige

Die Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist zeit- und kostenintensiv. In dieser Situation kann die Unterstützung durch eine Pflegeversicherung eine große Hilfe sein. Die IKK-Pflegekasse bietet Betroffenen und Ihren Familien ein Leistungsprogramm mit vielfältigen Angeboten zur ambulanten und stationären Pflege. 

Alle IKK-Versicherten sind automatisch in der IKK-Pflegekasse versichert und werden bei Pflegebedürftigkeit unterstützt. Als pflegebedürftig gelten Versicherte, bei denen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, das heißt voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem Maße die Selbstständigkeit bei den folgenden Modulen beeinträchtigt ist:

  • Mobilität (z.B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. Erkennen von Risiken)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. Angst, Aggressionen)
  • Selbstversorgung (z.B. Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z.B. Arztbesuche)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. Strukturierung des Tagesablaufes)

Um den unterschiedlichen Hilfebedarfen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber fünf Pflegegrade festgelegt. Die Leistungen sind entsprechend gestaffelt.

Ihr Gesund-Plus in der Pflegeversicherung

Ihre Fragen rund um das Thema Pflege beantworten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung gern ausführlich. Rufen Sie an und erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch alles Wissenswerte!

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Leistungen pro Pflegegrad

Der Pflegegrad 1 sieht Leistungen für Menschen vor, die bislang in keine Pflegestufe eingeteilt worden waren. Sie können aber ihren Alltag dennoch nicht mehr ohne Hilfe bewältigen. Die möglichen Leistungen im Pflegegrad 1 umfassen daher:

  • eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • eine Pflegeberatung (auch in der eigenen Wohnung)
  • zusätzliche Leistungen in Wohngruppen, die ambulant betreut werden
  • finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des gemeinsamen oder individuellen Wohnumfelds
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro – eventuell auch in Form einer Sachleistung (beispielsweise durch einen Pflegedienst)
  • Zuschuss bei vollstationärer Pflege in Höhe von 131 Euro
  • zusätzliche stationäre Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen.

Der Pflegegrad 2 sieht Leistungen für Menschen vor, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können und die erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben. Die möglichen Leistungen im Pflegegrad 2 umfassen daher:

  • Pflegegeld: 347 Euro
  • Sachleistung : 796 Euro
  • Tages- und Nachtpflege: 721 Euro
  • gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege: 3.539 Euro
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 805 Euro
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro

Der Pflegegrad 3 sieht Leistungen für Menschen vor, die schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben. Die möglichen Leistungen im Pflegegrad 3 umfassen daher:

  • Pflegegeld: 599 Euro
  • Sachleistung: 1.497 Euro
  • Tages- und Nachtpflege: 1.357 Euro
  • gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege: 3.539 Euro
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro

Der Pflegegrad 4 sieht Leistungen für Menschen vor, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben. Die möglichen Leistungen im Pflegegrad 4 umfassen daher:

  • Pflegegeld: 800 Euro
  • Sachleistung: 1.859 Euro
  • Tages- und Nachtpflege: 1.685 Euro
  • gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege:  3.539 Euro
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro
  • Pflegehilfsmittel:  42 Euro

Der Pflegegrad 5 sieht Leistungen für Menschen vor, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben. Die möglichen Leistungen im Pflegegrad 5 umfassen daher:

  • Pflegegeld: 990 Euro
  • Sachleistung: 2.299 Euro
  • Tages- und Nachtpflege: 2.085 Euro
  • gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege: 3.539 Euro
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 2.085 Euro
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro