Kombinationsleistungen

Entscheiden Sie selbst und kombinieren Sie die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst mit der Pflege durch selbst organisierte Pflegepersonen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen bis zu den monatlichen Höchstbeträgen ab. Sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird, ermittelt die Pflegekasse der IKK gesund plus anschließend das anteilige Pflegegeld und zahlt es aus.

Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3

Für Pflegesachleistungen kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 einen monatlichen Höchstbetrag von 1.497 Euro nutzen.

  • Der Pflegedienst berechnet für die Pflege eines vollen Monats 748,50 Euro. Diese 748,50 Euro entsprechen 50 Prozent des monatlichen Höchstbetrages von 1.497 Euro. Somit verbleiben ebenfalls 50 Prozent für das anteilige Pflegegeld.
  • Bei dem Pflegegrad 3 steht für die selbst sichergestellte Pflege bis zu dem monatlichen Höchstbetrag von 599 Euro das Pflegegeld zur Verfügung. Die 50 Prozent des anteiligen Pflegegeldes ergeben damit 299,50 Euro.

Es werden bei diesem Beispiel 748,50 Euro an den Pflegedienst und anteiliges Pflegegeld in Höhe von 299,50 Euro an den Pflegebedürftigen gezahlt.