Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt die Kurzzeitpflege, wenn: 

  • dies im Anschluss an eine stationäre Behandlung für eine Übergangszeit nötig wird (z.B. Umbau der Wohnung des Pflegebedürftigen, Pflegeperson suchen)

oder

  • die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen kann oder bei sonstigen Krisensituationen (z.B. kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit) und
  • der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2

eingestuft ist.

Seit dem 01.07.2025 kann die Pflegekasse der IKK gesund plus für die Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr für 56 Tage beziehungsweise acht Wochen bis zu 3.539 Euro (Gemeinsamer Jahresbetrag) übernehmen.

Für Zeiträume bis zum 30.06.2025 übernimmt die Pflegekasse der IKK gesund plus pro Kalenderjahr für 56 Tage bis zu 1.854 Euro. Sofern die Verhinderungspflege im Kalenderjahr nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können bis zu 1.685 Euro des offenen Betrages zusätzlich für die Kurzzeitpflege genutzt werden (insgesamt bis zu 3.539 Euro). Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird dann allerdings um den in Anspruch genommenen Betrag verringert.

Die Pflegekasse der IKK gesund plus zahlt Pflegebedürftigen während der Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage die Hälfte des bisher erhaltenen Pflegegeldes weiter.
 

Bei der stationären Kurzzeitpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen oder Fahrkosten dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden kann. Dazu kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.

Die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit können Sie die Leistungen so nutzen, wie es für Ihre individuelle Situation am besten passt!

  • bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr für die Entlastung Ihrer Pflegeperson
  • maximal acht Wochen flexibel nutzbar
  • keine komplizierte Einzelabrechnung – alles in einem Betrag

Wichtig: Falls Sie bereits vor dem 30.06.2025 Leistungen aus der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, werden diese angerechnet.
 

Leistungen der Kurzzeitpflege beantragen

Für den Erhalt von Leistungen der Kurzzeitpflege können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse der IKK gesund plus stellen.

Antragsübersicht öffnen