Pflegesachleistungen

Zugelassene Pflegedienste erbringen die so genannten Pflegesachleistungen durch geeignete Pflegekräfte. Zugelassen ist der Pflegedienst, wenn er einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. Sie erhalten durch die Pflegekräfte die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung.

  • das Waschen, Duschen und Baden
  • die Mund-/Zahnpflege
  • das Kämmen
  • das Rasieren
  • die Darm- und Blasenentleerung
  • das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
  • das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • das An- und Auskleiden
  • das Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • die Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Unterstützungsleistungen zur Einhaltung eines Tag- / Nacht-Rhythmus
  • die Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung
  • die Unterstützung bei Hobby und Spiel, beim Musik hören, Zeitung lesen oder Betrachten von Fotoalben, Gesellschaftsspiele spielen
  • die Spaziergänge in der näheren Umgebung, Besuch von Bekannten, Begleitung zum Friedhof oder Gottesdienst
  • das Einkaufen für den täglichen Bedarf
  • das Kochen, Spülen, Waschen, Wäsche waschen und wechseln
  • das Reinigen, Aufräumen und Beheizen der Wohnung
  • die Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen (zum Beispiel Haushaltshilfen)
  • die Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten

Höhe der Sachleistungen seit 01.01.2025:

  • Pflegegrad 2: monatlich bis zu 796 Euro 
  • Pflegegrad 3: monatlich bis zu 1.497 Euro 
  • Pflegegrad 4: monatlich bis zu 1.859 Euro 
  • Pflegegrad 5: monatlich bis zu 2.299 Euro

Soweit die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird, können wir evtl. ein anteiliges Pflegegeld zahlen (so genannte Kombinationsleistung).