Tages- und Nachtpflege
Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, wenn:
- die Pflege in der häuslichen Umgebung für den Pflegebedürftigen nicht ausreichend sichergestellt werden kann und
- der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Bitte beachten Sie: Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt die Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich in vollem Umfang (neben den ambulanten Pflegesachleistungen und/oder dem Pflegegeld und/oder der Kombinationsleistung). Eine Anrechnung oder Kürzung dieser Leistungen wird nicht vorgenommen. Anders als bei den meisten anderen Leistungen gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
Bei der teilstationären Pflege in der Tages- und Nachtpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Die Fahrtkosten für Hol- und Bringdienste sind im Rahmen der Pflegevergütung mitberücksichtigt. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden kann. Dazu kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.
Höchstbeträge der Tages- und Nachtpflege seit 01.01.2025
- Pflegegrad 2: monatlich bis zu 712 Euro
- Pflegegrad 3: monatlich bis zu 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: monatlich bis zu 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: monatlich bis zu 2.085 Euro
Leistungen der Tages- und Nachtpflege beantragen
Für den Erhalt von Leistungen der Tages- und Nachtpflege können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse der IKK gesund plus stellen.
Antragsübersicht öffnen