Vollstationäre Pflege
Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK gesund plus:
Höhstbeträge der vollstationären Pflege
- Pflegegrad 1: monatlich bis zu 131 Euro
- Pflegegrad 2: monatlich bis zu 805 Euro
- Pflegegrad 3: monatlich bis zu 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: monatlich bis zu 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: monatlich bis zu 2.096 Euro
In den vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es nach § 43c SGB XI einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Dieser wird von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt. Somit steigt der Eigenanteil nicht, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. Seit 2022 reduziert sich für Pflegebedürftige hingegen der Eigenanteil in Abhängigkeit von der Dauer der vollstationären Pflege (sog. Leistungszuschlag). Mit dem aktuellen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz belaufen sich die Leistungszuschläge bei vollstationärer Pflege auf folgende Werte.
- bis 12 Monate: 15 Prozent
- mehr als 12 Monate: 30 Prozent
- mehr als 24 Monate: 50 Prozent
- mehr als 36 Monate: 75 Prozent
Nach § 43b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen. Durch die Betreuung und Aktivierung soll den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen zusätzliche Zuwendung, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und für Verbesserungen im Pflegealltag gesorgt werden. Die Kosten für die zusätzlichen Betreuungskräfte werden durch die Pflegekassen über einen gesonderten Zuschlag zur Pflegevergütung vollständig abgegolten.
Leistungen der stationären Pflege beantragen
Für den Erhalt von Leistungen der stationären Pflege können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse der IKK gesund plus stellen.
Antragsübersicht öffnen