Leistungen für Pflegende

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende erhalten Unterstützung durch die Sozialversicherung.

Private Pflegepersonen übernehmen eine große Verantwortung – oft neben Beruf, Familie und Alltag. Um ihre wichtige Arbeit zu würdigen und abzusichern, sieht der Gesetzgeber verschiedene Leistungen zur sozialen Absicherung vor. Dazu gehören insbesondere die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Als private Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gelten Personen, die

  • eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2,
  • nicht erwerbsmäßig,
  • im häuslichem Umfeld,
  • mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen,

regelmäßig pflegen.

Wer Angehörige zu Hause pflegt, steht oft vor körperlichen, organisatorischen und emotionalen Herausforderungen. Pflegekurse helfen Ihnen dabei, sich sicherer im Umgang mit der pflegebedürftigen Person zu fühlen – durch praktische Tipps, hilfreiches Hintergrundwissen und die Möglichkeit, persönliche Fragen zu klären. Was Sie im Kurs lernen, richtet sich nach Ihrem konkreten Unterstützungsbedarf.

  • Praktische Pflegetechniken: z. B. rückenschonendes Heben und Lagern
  • Wissenswertes rund um Gesundheit und Hygiene
  • Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und rechtlichen Grundlagen
  • Umgang mit speziellen Pflegesituationen, z.B. bei Demenz
  • Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in Gruppenkursen

Die Pflegekurse sind für Sie kostenfrei – als Angebot Ihrer IKK gesund plus. Sie finden entweder vor Ort, online oder in Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Einrichtungen, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder Vereinen statt.
          
 

Die Leistungen zur sozialen Absicherung

Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn:

  • die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist,
  • keine volle Altersrente oder Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird.

Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad ab. Werden mehrere Personen gepflegt oder sind mehrere Pflegepersonen beteiligt, werden die Beiträge anteilig berechnet.
 

Die Pflegekasse zahlt auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflege:

  • ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen oder aufgegeben hat oder
  • Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung bestand.

Private Pflegepersonen sind bei der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert – ganz ohne eigene Beitragszahlungen oder Anmeldung. Der Versicherungsschutz einer Pflegeperson gilt für:

  • Unfälle während der Pflege, auf dem Weg zur Pflegeperson oder bei Besorgungen im Zusammenhang mit der Pflege (z.B. Einkäufe, Arztfahrten).

Bei einem Unfall sollte dies bei der ärztlichen Behandlung angegeben werden. Die Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger übernimmt in der Regel der behandelnde Arzt.
 

  • Die Pflegekasse zahlt die Beiträge unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die Pflegeperson selbst versichert ist.
  • Für die Beitragsberechnung werden fiktive beitragspflichtige Einnahmen angesetzt – abhängig vom Pflegegrad und der Art der Leistung (z. B. Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Sachleistung).
  • Die Pflegeperson muss keine eigenen Beiträge zahlen.

Ihr Gesund-Plus in der Pflegeversicherung

Ihre Fragen rund um das Thema Pflege beantworten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung gern ausführlich. Rufen Sie an und erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch alles Wissenswerte!

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