Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Dienstag, 29. März 2022 Pfeil nach unten
7 Wochen: Dienstag, 05. April 2022 Pfeil nach unten
6 Wochen: Dienstag, 12. April 2022 Pfeil nach unten
10 Tage: Samstag, 14. Mai 2022 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Samstag, 28. Mai 2022 Pfeil nach unten
4 Wochen: Montag, 20. Juni 2022 Pfeil nach unten
6 Wochen: Montag, 04. Juli 2022 Pfeil nach unten
8 Wochen: Dienstag, 19. Juli 2022 Pfeil nach unten
12 Wochen: Dienstag, 16. August 2022 Pfeil nach unten

Elternzeit

(Anmeldung/Teilzeitverlangen)

Ende der Anmeldefrist [§§ 16 Abs. 1 und 15 Abs. 7 BEEG]. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Dieselbe Frist gilt für die schriftliche Mitteilung, falls vom Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Gebrauch gemacht werden soll. Der Ereignistag – hier der Tag des Beginns der Elternzeit – wird nicht in die Frist einbezogen.
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