Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Dienstag, 29. März 2022 Pfeil nach unten
7 Wochen: Dienstag, 05. April 2022 Pfeil nach unten
6 Wochen: Dienstag, 12. April 2022 Pfeil nach unten
10 Tage: Samstag, 14. Mai 2022 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Samstag, 28. Mai 2022 Pfeil nach unten
4 Wochen: Montag, 20. Juni 2022 Pfeil nach unten
6 Wochen: Montag, 04. Juli 2022 Pfeil nach unten
8 Wochen: Dienstag, 19. Juli 2022 Pfeil nach unten
12 Wochen: Dienstag, 16. August 2022 Pfeil nach unten

Entgeltfortzahlung

(Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Ende der Nachweisfrist [§ 5 Abs. 1 EFZG]. Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer seiner Anzeige- und Nachweispflicht nicht nachkommt.

Wichtig: Die Nachweisfrist verlängert sich auf den nächsten Werktag, wenn das Ende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.
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