Newsletter für Arbeitgeber und Lohnsteuerbüros

Sehr geehrte Leser, sehr geehrte Leserinnen,

dass die Politik in 2024 vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, ist unbestritten. Zwar sinkt die Inflation, trotzdem gestalten sich auch wegen der Haushaltskrise die Prognosen zum Wirtschaftswachstum zurückhaltend. Wann der Fahrtwind bei den Unternehmen und Privathaushalten ankommt, bleibt abzuwarten.

Der Blick nach vorn gelingt einfacher mit verlässlichen Partnern. Bei Fragen zur Krankenversicherung und Mitarbeitergesundheit stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und stellen die positive Nachricht gleich vornweg: Zum 1. März 2024 senken wir unseren Umlagesatz zur U2 (Mutterschutz) um 0,2 Prozentpunkte auf 0,4 Prozent.

Auch ein Blick zurück sei erlaubt: Im November 2023 haben wir erneut unsere alljährlichen Jahreswechselwebinare durchgeführt und in diesem Zusammenhang auf einige wichtige Änderungen hingewiesen. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich gewesen sein, haben Sie online die Möglichkeit, alles im WebinarPortal nachzulesen oder sich die Webinar-Aufzeichnung anzuschauen.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen und Ihrem Umfeld ein gelungenes 2024 – eben "gesund, gesünder, gesund plus".

Ihre IKK gesund plus

 

Freie Ausbildungsplätze für 2024 gesucht!

Wir unterstützen Sie als Ausbildungsbetrieb bei Ihrer Suche nach Azubis und vermitteln Ihre Angebote an alle interessierten Schulabgänger. Bitte melden Sie uns dazu Ihre freien Ausbildungsplätze! Alle Angebote können die Jugendlichen bei unseren Kooperationspartnern einsehen und sich direkt bei Ihnen bewerben.

mehr erfahren  freie Stellen melden

 

Eine Hand hält einen Stift und es werden auf einem Dokument Notizen gemacht
© DragonImages
Umlageverfahren – Wahl des Umlagesatzes für 2024

Wenn Sie für das Jahr 2024 eine Änderung des U1-Erstattungssatzes wünschen, teilen Sie uns dies bis zum 31. Januar 2024 per Antwortfax mit. Bitte beachten Sie, dass für die Erstattung von Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) zum 01.03.2024 eine Senkung auf 0,4 Prozent erfolgen wird.

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Betriebliche Gesundheitsförderung – Ein Erfolgsfaktor

Sie und Ihre Beschäftigten verbringen viel Zeit am Arbeitsplatz. Mit weniger Fehltagen und motivierten Mitarbeitenden erhöhen Sie die Produktivität trotz der täglichen Herausforderungen. Hier setzen wir mit "IKK JobGesundPlus" an: Die Ursachen für Gesundheitsbelastungen werden aufgedeckt, Arbeitsplätze und Abläufe optimiert und Methoden zum individuellen Belastungsausgleich werden trainiert.

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Weitere Themen der aktuellen Ausgabe

» Inflationsausgleichsprämie ist bis 31.12.2024 steuer- und beitragsfrei
» Beitrags- und Umlagesätze sowie Rechengrößen 2024
» Sozialversicherungsbeiträge per SEPA-Lastschriftmandat
» Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung:
   Antrag und Bescheinigung ab 01.01.2024 digital
» Neue Entgeltgrenzen bei Minijob/Midijob:
   Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro
» Ausfüllhilfe sv.net läuft zum 29. Februar 2024 aus
» Jahresmeldungen: Schon jetzt an die Abgabefrist denken

 

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