Newsletter für Arbeitgeber und Lohnsteuerbüros

Ausgabe Januar 2025

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

das Jahr 2024 endete mit Verunsicherung. Dazu gehörte auch die Krise im Solidarsystem. Schuldzuweisungen werden diese nicht lösen. Fakt ist, dass die Reserven der Krankenkassen auf politisches Betreiben aufgelöst wurden, um den allgemeinen Beitragssatz zu stützen. Fakt ist auch, dass die Finanzierung immer neuer gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, an der sich die Protagonisten Bund, Länder, private Krankenversicherung nicht oder nur unzureichend beteiligen, den gesetzlich Krankenversicherten und damit auch den Arbeitgebern aufgebürdet wurden. Dieser Zugriff auf Versichertengelder muss aufhören, damit wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren können – auf Sie und Ihre Arbeitnehmenden.

Ein weiterer Fakt ist, dass die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zu positiv geschätzt wurde. Die Folge daraus ist, dass fast alle Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erheblich erhöhen mussten. Auch wir konnten dies nicht verhindern.

Ungeachtet dessen können wir Ihnen eine positive Nachricht geben: Wir haben unseren Umlagesatz zur U2 (Mutterschutz) zum 01.01.2025 auf 0,2 Prozent gesenkt.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen und Ihrem Umfeld ein gelungenes 2025 – eben "gesund, gesünder, gesund plus".

Freundliche Grüße

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Freie Ausbildungsplätze für 2025 gesucht!

Wir unterstützen Sie als Ausbildungsbetrieb bei Ihrer Suche nach Azubis und vermitteln Ihre Angebote an alle interessierten Schulabgänger. Bitte melden Sie uns dazu Ihre freien Ausbildungsplätze! Alle Angebote können die Jugendlichen bei unserem Kooperationspartner einsehen und sich direkt bei Ihnen bewerben.

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Eine Hand hält einen Stift und es werden auf einem Dokument Notizen gemacht
© DragonImages
Umlageverfahren – Wahl des Umlagesatzes für 2025

Wenn Sie für das Jahr 2025 eine Änderung des U1-Erstattungssatzes wünschen, teilen Sie uns dies bis zum 31. Januar 2025 mit. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung von Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) zum 01.01.2025 auf 0,2 Prozent gesenkt wurde.

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Betriebliche Gesundheitsförderung – Ideenwettbewerb startet

Am 1. Februar 2025 fällt der Startschuss für den Ideenwettbewerb "49 gewinnt" der BGF-Koordinierungsstelle. Machen Sie mit, es lohnt sich! Die Gewinner können sich auf die Unterstützung und gemeinsame Umsetzung oder Weiterentwicklung der eingereichten Ideen im Wert von 10.000 bis 25.000 Euro freuen. Auch die Beschäftigung mit dem Thema Gesundheit im Unternehmen ist schon ein wichtiger Gewinn.

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