Newsletter für Arbeitgeber und Lohnsteuerbüros

Ausgabe Mai 2024


Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

die Prüfung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts (JAE) ist nicht trivial. Nutzen Sie ab sofort auch unseren neuen JAE-Rechner!

Mit dem "Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024" sind die entsprechenden Regelungen im BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) kurz vor ihrem Inkrafttreten erneut geändert worden. Welche Änderungen im Lohnsteuerrecht es mit den Wachstumschancen gab und welche Änderungen es mit dem PUEG es beim Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung erfolgten, erfahren Sie ebenfalls bei uns. 

Profil NEWS wünscht Ihnen mit allen weiteren Themen dieser Ausgabe eine interessante Lektüre.

Freundliche Grüße

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Frau mit schwarzer Brille sitzt vor einem PC-Bildschirm und schaut über die Schulter lächelnd in die Kamera
© pressmaster
Themen der aktuellen Ausgabe

» Lohnsteuerrecht: Wachstumschancengesetz in Kraft
» Service: Neuer JAE-Rechner ist online
» Elterngeld und Elternzeit: BEEG erneut geändert
» Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung

 

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Eine Hand hält ein Paragraphenzeichen in die Sonne
© Robert Kneschke
Lohnsteuerrecht: Wachstumschancengesetz in Kraft

Keine höheren Verpflegungspauschalen, keine Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen. Das Wachstumschancengesetz hat im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat ordentlich Federn gelassen. Welche Änderungen im Lohnsteuerrecht es über alle parlamentarischen Hürden geschafft haben, zeigen wir Ihnen ohne Anspruch auf Vollständigkeit in unserem kurzen Überblick.

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Mann tippt auf Computertastatur
© C PhotoAlto
Service: Neuer JAE-Rechner ist online

Für viele Unternehmen hat es in letzter Zeit Tarifabschlüsse mit inflationsbedingt häufig deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen gegeben. Das kann dazu führen, dass für Beschäftigte mit Vergütungsgruppen, die bislang mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt nicht an der sog. Versicherungspflichtgrenze kratzten, nunmehr Krankenversicherungsfreiheit besteht. Bei der Feststellung unterstützt unser neuer JAE-Rechner – einschließlich prüffähiger Dokumentation für die Entgeltunterlagen.

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