Der Vermittlervertrag
Sie sind Vermittler nach § 34d GewO und möchten für die IKK gesund plus Mitgliedschaften werben. Für einen Vermittlervertrag sind folgende Dinge nötig:
- Eintrag im Vermittlerregister
- strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nach DSGVO
Ausgeschlossen sind Maklerpools.
Top-Angebote für Ihre Kunden
- Unsere Versicherten profitieren von zahlreichen Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
- Wir bieten jeden Tag einen Service rund um die Uhr.
- Unsere Beratungsangebote sind vielfältig: Arztterminservice, medizinische Beratungshotline, etc.
Umfangreiche Unterstützung
- Unsere Vertriebspartner genießen exklusiven Service.
- Wir stellen Ihnen stets die aktuellen Vertriebsmedien zur Verfügung.
- Sie haben eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, die/ der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
- Regelmäßiger Vertriebsnewsletter mit allen aktuellen Informationen rund um die IKK gesund plus. So sind Sie immer up-to-date.
Attraktive Aufwandsentschädigung
- Die aktuelle Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt: 112,35 Euro (2025) | 118,65 Euro (2026)
- Die Aufwandsentschädigung für die Mitgliederwerbung beträgt je aufgenommenem Mitglied 3 Prozent der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird jährlich überprüft und passt sich den Bestimmungen und Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung an.
- Umsatzsteigerung: Erweitern Sie mit der Mitgliederwerbung für die IKK gesund plus Ihr Geschäft und profitieren Sie sowohl in Ihrem Kundenstamm als auch bei Ihren Umsätzen.
Service & Beratung
