Der Wahltarif "Selbstbehalt"

Junges Paar ist glücklich über den Wahltarif

Der Bonus für gesundheitliches Engagement ist bei der IKK gesund plus nichts Neues. Seit der Einführung unseres Bonusprogramms Aktiv gesund plus honorieren wir Vorsorge, Fitness und viele Gesundheitsaktivitäten. Ein weiterer Baustein ist unser Selbstbehalttarif!

Sie möchten unseren Wahltarif "Selbstbehalt" nutzen?

Lesen Sie vorab unsere Bedingungen für die Teilnahme.

Häufige Fragen zum Tarif

Wir haben unseren Selbstbehalttarif einfach und transparent aufgebaut. Für die Teilnahme am Selbstbehalttarif erhalten Sie für jedes Jahr eine Prämie, wenn Sie bereit sind, sich an den für Sie anfallenden Gesundheitskosten zu beteiligen. Die Höhe der Prämie beträgt 300 Euro. Diese verringert sich, wenn Sie eine Verordnung z.B. Krankenhausaufenthalt oder Kinderpflegekrankengeld oder ein Kassenrezept z.B. für Arzneimittel erhalten. Sollten die Kosten den Selbstbehalt erreichen, tragen Sie ein finanzielles Risiko von max. 100 Euro. Der Arztbesuch ohne Rezept oder Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung mindern Ihre Prämie beim Selbstbehalttarif natürlich nicht.

Der Wahltarif ist für jeden Versicherten geeignet, der seinen Beitrag zur Krankenversicherung aktiv mitbestimmen möchte. Nicht teilnehmen dürfen Mitglieder, die ihre Beiträge nicht selbst tragen, beispielsweise wenn ein öffentlicher Träger die Beiträge zahlt.

Ihre Prämienhöhe liegt bei 300 Euro pro Jahr und wird jeweils zu Beginn des Tarifjahres ausgeschüttet.

Sie können zu jedem Monatsersten den Tarif wählen.

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens drei Jahre am Selbstbehalttarif teilzunehmen. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Bürgergeld, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ebenso besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Veränderung des Zusatzbeitrages.

Bei einer starken Virusinfektion wird Antibiotika verschrieben. Das Medikament kostet 35,99 EUR (ohne Zuzahlung). Der Betrag wird von der jährlichen Prämie in Höhe von 300,00 EUR abgezogen, sodass 264,01 EUR an Prämienanspruch verbleibt. Der Arztbesuch, die dortige Untersuchung und eine evtl. Krankschreibung haben keine Auswirkungen auf den Selbstbehalt.

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