Pflegegeld

Alte Frau füllt Antrag auf Haushaltshilfe aus

Die Betreuung pflegebedürftiger Personen ist für Angehörige und ehrenamtliche Betreuungsperson mit einem hohen persönlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Zur Sicherstellung der Pflege, zahlt die IKK gesund plus § 37 SGB XI ein Pflegegeld. Die Höhe dieses Pflegegeldes richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Die Bundesregierung prüft alle drei Jahre, ob und in welchem Umfang das Pflegegeld erhöht werden muss.

Pflegebedürftige können das Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombinieren. Dadurch ist es möglich, sich bei einigen Pflegetätigkeiten beispielsweise von Pflegediensten entlasten zu lassen. Das Pflegegeld wird bei Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen und bei Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte fortgezahlt.

Höhe des Pflegegeldes seit 01.01.2025

  • Pflegegrad 2: bis zu 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 990 Euro monatlich

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI 

  • in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und 
  • in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich

zu erfolgen. Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu unterstützen, ihnen regelmäßige Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen. So können die Beratungsbesuche entweder vor Ort in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Erstberatung hat stets persönlich (in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person) zu erfolgen. Im Anschluss kann dann grundsätzlich jeder zweite Beratungsbesuch über eine Videoberatung erfolgen. Durchgeführt werden dürfen diese von zugelassenen Pflegediensten, neutralen und unabhängigen Beratungsstellen, Pflegefachpersonen, die von der Pflegekasse beauftragt wurden, sowie Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften, die die erforderliche pflegefachliche Kompetenz besitzen.
 
Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen oder Kombinationsleistungen erhalten, können einmal halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen.

Ihre Fragen rund um das Thema Pflege beantworten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung gern ausführlich.

Pflegegeld beantragen

Für den Erhalt eines Pflegegeldes können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse der IKK gesund plus stellen.

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