Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass zur Ausübung des Krankenkassenwahlrechts eine Kündigung durch den Versicherten nicht erforderlich ist, wenn eine erneute Versicherungspflicht eintritt und die Mindestbindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist. Dabei ist es unerheblich, dass sich die erneute Versicherungspflicht nahtlos an eine vorangegangene Mitgliedschaft anschließt.
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Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Datenaustausch in der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in der sozialen Pflegeversicherung die Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl. Hintergrund war bekanntlich ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022. Mit dem Ziel einer möglichst bürokratiearmen Umsetzung in der Praxis, wurde hierzu ein eigenes Datenaustauschverfahren in das Sozialgesetzbuch aufgenommen, das technisch nach einer dreimonatigen Pilotierungsphase am 1. Juli 2025 in der Fläche startet.
Um die korrekte Beitragsberechnung zu gewährleisten, wurde der Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (kurz: DaBPV) eingeführt (vgl. § 55a SGB XI). Dieser dient den Arbeitgebern dazu, die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder anhand der beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Informationen zu überprüfen und um festzustellen, ob PV-Beitragszuschläge fällig…
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