Bonus? 2026 Programm!

Bei uns ist mehr für Sie drin: Wer etwas für seine Gesundheit tut, wird belohnt – für ein noch gesünderes Leben.

Eltern mit Tochter lachen in die Selfiekamera

Vorteilswelt

Mehr Leistung

Mit uns profitieren Sie von starken und umfangreichen Leistungen auf Ihrem IKK-Gesundheitskonto. Schauen Sie, was geht.

Mehr Bonus

Bei uns bleibt mehr für Sie. Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird mit Barem belohnt. Machen Sie mit!

Mehr Förderung

Wir unterstützen Sie mit zahlreichen qualitätsgeprüften Gesundheitskursen – online oder direkt bei vor Ort. Bleiben Sie aktiv! 

Mehr Service

Erledigen Sie Krankenkasse bequem und einfach von der Couch aus: sei es per App, Beratung per Videocall oder mit der Online-Terminbuchung. 

Vorteile im Überblick

Leistung? Stark!

Ihre Gesundheit ist bei uns das höchste Gut! Wir stehen Ihnen gern partnerschaftlich zur Seite und stärken Ihnen bestmöglich den Rücken bei Fragen von A wie ärztliche Behandlung, über Gesundheitsaktivitäten, medizinische Beratung und Vorsorge bis Z wie Zusatzleistungen. Dafür haben wir unsere Leistungspakete geschnürt!

Jetzt Leistungen checken

Wäre doch krank, an der Gesundheit zu sparen.

Jetzt wechseln und alle Vorteile nutzen!

Häufige Fragen zum Wechsel

In nur drei Schritten können Sie ganz einfach zur IKK gesund plus wechseln. Unser Motto dabei: Weniger Bürokratie – keine komplizierten Formulare – keine langen Wechselfristen. Also, füllen Sie unseren Online-Antrag aus und laden Sie ein aktuelles Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte hoch. Eine Kündigung der bisherigen Krankenkasse entfällt. Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie. 

Nach einer Mindestbindung von 12 Monaten können Sie jederzeit z.B. per Online-Antrag zur IKK gesund plus wechseln. Die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie. Diese wird zwei Monate zum Monatsende wirksam. Also, wenn Sie den Antrag im Januar bei uns stellen, sind Sie ab dem 1. April bei der IKK gesund plus versichert. 

Bei einem Jobwechsel bleibt Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich bestehen. Sie können aber jederzeit eine neue Krankenkasse wählen, da die 12-monatige Bindungsfrist durch den Arbeitgeberwechsel entfällt. Sie müssen nur Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre Krankenkassenwahl informieren. Dieser meldet Sie dann elektronisch bei der neuen Krankenkasse an. 

Ein Wechsel ist auch vor Ablauf der 12-monatigen Bindungsfrist möglich, wenn Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder wenn ein Arbeitgeberwechsel stattfindet.