Telefonpasswort für mehr Sicherheit

Sie möchten uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten, wie z.B. Ihre neue Anschrift, mitteilen oder bestimmte schützenswerte Auskünfte erhalten?
Wir sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, ein gesichertes Verfahren einzusetzen, wenn der Kontakt nicht persönlich sondern telefonisch erfolgt. Hierfür nutzen wir die Abfrage Ihres indivuellen Telefonpassworts in Verbindung mit der Kennnummer Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Dieses dient insbesondere der Sicherheit und dem Schutz Ihrer Daten und gewährleistet Ihnen die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung, -änderung und Auskunft.
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