Bonusprogramm "Aktiv gesund plus"
Teilnahmebedingungen 2026
Aktiv gesund plus ist das exklusive Bonusprogramm für die ganze Familie. Dabei belohnen wir verschiedene Gesundheitsaktivitäten unserer Versicherten mit einem finanziellen Bonus. Die Wahl der Bonuskategorien obliegt dabei dem Teilnehmer und ist abschließend. Alle Aktivitäten sind mit unterschiedlichen Geldbeträgen belegt. Das Programm teilt sich in die Bereiche Vorsorge und Vital:
- "Vorsorge" beinhaltet Bonusmaßnahmen für zu erbringende Vorsorgemaßnahmen, die teilweise mehrfach eingereicht werden können.
- "Vital" bietet Ihnen individuell zu erbringende Präventionsmaßnahmen an, von denen maximal zwei Bonusmaßnahmen eingereicht und bewertet werden können.
Vom 01.01. bis 31.12.2026 kann jede/r Versicherte die Registrierung zum Bonusprogramm analog (Bestellung des Bonusheftes in Papierform) oder digital in der IKK Kunden-App vornehmen. Analoge Teilnehmende erhalten ein persönliches Bonusheft, in dem für jede bonusfähige Gesundheitsmaßnahme ein Scheck enthalten ist. Auf den Bonusschecks sind neben der bezeichneten Vorsorge- oder Präventionsmaßnahme auch die Bonushöhe sowie der zu erbringende Nachweis der Leistung verzeichnet. Für ausschließlich digitale Teilnehmende sind die entsprechenden Bedingungen in der IKK Kunden-App bei jeder Maßnahme in der Information hinterlegt.
Wurde eine Vorsorge- oder Präventionsmaßnahme abgeschlossen und diese entsprechend der Vorgaben auf dem Scheck bestätigt, kann dieser bis zum Einsende- und Programmschluss am 28.02.2027 digital per IKK Kunden-App, postalisch oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen eingereicht werden.
Nach Prüfung und Anerkennung des Schecks überweisen wir den dazugehörigen Bonusbetrag auf das bei der Bestellung angegebene Konto. Nutzer der IKK Kunden-App bestimmen selbst, wann die Prämie ausgezahlt werden soll und auf welches Konto. Mit dem Ablauf dieser Frist gilt das Bonusprogramm als abgeschlossen. Eine Bearbeitung nach Fristende ist nicht möglich.
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich (mit Ihrer Unterschrift) vor oder spätestens bei der Einreichung Ihrer Papier-Bonusschecks mit, damit Ihre Bonuszahlung sicher auf das gewünschte Konto erfolgt. Bitte geben Sie auch an, welche bisher hinterlegte Bankverbindung nicht mehr verwendet werden soll.
- Wichtig: Es reicht nicht aus, die neue Bankverbindung lediglich auf den Bonusschecks zu vermerken. Da die Schecks automatisch verarbeitet werden, kann diese Information dabei nicht berücksichtigt werden. Das Formular zur Änderung Ihrer Bankverbindung können Sie im Formularcenter selbst ausdrucken oder bei uns anfordern.
Nutzen Sie die IKK Kunden-App?
Dann können Sie Ihre Bankverbindung bequem über die App aktualisieren. Bitte beenden Sie in diesem Zusammenhang auch die Bankverbindungen, die nicht mehr gültig sind. Das Menü “Meine Daten” finden Sie hinter Ihrem Profilbild (Avatar) oben rechts auf der Startseite.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Bonusschecks in Papierform einreichen, informieren Sie uns anschließend zusätzlich darüber, dass die geänderte Bankverbindung für die Auszahlung dieser Bonusschecks verwendet werden soll, z. B. über das Kontaktformular der IKK Kunden-App.
Erst mit dieser zusätzlichen Mitteilung können wir sicherstellen, dass Ihre Bonuszahlung auf das gewünschte Konto erfolgt.
"Vorsorge" und "Vital"
Bonusberechtigt sind ausschließlich Versicherte, die zum Zeitpunkt der durchgeführten Maßnahme und Einreichung der Bonusunterlagen bei der IKK gesund plus versichert sind. Mit dem Ende der Versicherung bei der IKK gesund plus endet zeitgleich die Teilnahme am Bonusprogramm. Für beide Programme behält sich die IKK gesund plus vor, offene Beträge mit der Bonusauszahlung zu verrechnen.
Steuerrelevante Bonusbeträge
Eine schriftliche Bestätigung der steuerrelevanten Bonuszahlungen erhalten Sie mit der jährlichen Information über die gezahlten bzw. erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Folgejahr der Auszahlung. Hierbei werden alle Bonuszahlungen aus einem Kalenderjahr aufgegriffen und nach aktueller Regelung des Bundesministeriums der Finanzen gemeldet. Die Regelungen zur steuerlichen Einordnung von Bonusleistungen gelten vorbehaltlich gesetzlicher Anpassungen.
Die IKK gesund plus haftet nicht für fehlerhafte Angaben der Versicherten. Dies gilt insbesondere für die auf dem Bonusscheck angegebene Bankverbindung sowie in der IKK Kunden-App eigenverantwortlich gewählte IBAN bei der Beantragung der Prämie. Eventuell anfallende Stempelgebühren oder andere Aufwendungen können nicht erstattet werden. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich die IKK gesund plus rechtliche Schritte vor.
Mit Einreichung des Bonusschecks bzw. der Bonusunterlagen akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen des Bonusprogramms 2026 und bestätigen, die Maßnahme persönlich erbracht zu haben sowie die Richtigkeit der enthaltenen Angaben. Einsendeschluss ist der 28.02.2027.