Pflegegeld

Alte Frau füllt Antrag auf Haushaltshilfe aus

Die Betreuung pflegebedürftiger Personen ist für Angehörige und ehrenamtliche Betreuungsperson mit einem hohen persönlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Zur Sicherstellung der Pflege, zahlt die IKK gesund plus § 37 SGB XI ein Pflegegeld. Die Höhe dieses Pflegegeldes richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Die Bundesregierung prüft alle drei Jahre, ob und in welchem Umfang das Pflegegeld erhöht werden muss.

Pflegebedürftige können das Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombinieren. Dadurch ist es möglich, sich bei einigen Pflegetätigkeiten beispielsweise von Pflegediensten entlasten zu lassen. Das Pflegegeld wird bei Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen und bei Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte fortgezahlt.

Höhe des Pflegegeldes seit 01.01.2025

  • Pflegegrad 2: bis zu 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 990 Euro monatlich

Ihre Fragen rund um das Thema Pflege beantworten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung gern ausführlich.

Pflegegeld beantragen

Für den Erhalt eines Pflegegeldes können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse der IKK gesund plus stellen.

Antragsübersicht öffnen
Leistungen

Das könnte Sie auch interessieren

Pflegedienst-/ Pflegeheimsuche

Ambulanter Pflegedienst oder stationäre Pflegeeinrichtung: Pflegelotse mit bundesweiter Suche

Ersatz- oder Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige durch Krankheit oder eine Reise verhindert sind

Kurzzeitpflege

Pflege bei schwerer Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach bestimmten Therapien

Pflegehilfsmittel

Höhe der Kostenerstattung oder Zuzahlung für techn. Pflegehilfsmittel