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Insolvenzgeldumlage
Insolvenzgeldumlage Arbeitnehmer erhalten im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers für maximal drei Monate Insolvenzgeld. Die Zahlungen erfolgen von der Agentur für Arbeit und werden über die Insolvenzgeldumlage finanziert. Bis auf wenige Ausnahmen sind generell alle Arbeitgeber zur Zahlung der Umlagebeiträge verpflichtet. Diese werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht und berechnen sich unter Anwendung des jeweils geltenden Umlagesatzes aus dem rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Seit 2009 ziehen die Einzugsstellen die Insolvenzgeldumlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein. Im Gegensatz zu den Umlagen U1 und U2, wird die Insolvenzgeldumlage auch auf einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhoben. Der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz beträgt auch in 2026 0,15 Prozent. Davon abweichend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, unter Berücksichtigung der Finanzentwicklung einen abweichenden… Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/insolvenzgeldumlage/" target="_self">Insolvenzgeldumlage</a>
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen Antrag und Bescheinigung sind digital Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers. Sie dokumentiert, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt und findet insbesondere bei Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Verwendung. Außerdem ist sie als Nachweis der Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der sog. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und anderer Branchen von Bedeutung. Mit der elektronischen Beantragung entfällt das bisherige Papierverfahren. Für die Unternehmen insbesondere im Bereich der Generalunternehmerhaftung erübrigt sich damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Der Gesetzgeber rechnet bei den Personal- und Sachkosten mit einer Entlastung von bis zu 100 Mill. Euro im Jahr. Wie im bisherigen Papierverfahren, sind die Einzugsstellen (Krankenkassen oder… Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/service/weiteres/unbedenklichkeitsbescheinigungen/" target="_self">Unbedenklichkeitsbescheinigungen</a>
Einmaliges Arbeitsentgelt
Zeitguthaben, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden, werden nun beitragsrechtlich wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/einmaliges-arbeitsentgelt/" target="_self">Einmaliges Arbeitsentgelt</a>