Rechengrößen, Beitragssätze & Co. 2026
Als Arbeitgeber oder zuständiges Steuerbüro finden Sie hier die voraussichtlichen Beitragssätze und Rechengrößen für das Jahr 2026 sowie alle Zahlen und Fakten zur Sozialversicherung und zur IKK gesund plus.
Die maßgeblichen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich im Rahmen einer "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung" bekannt gegeben, die in letzter Instanz noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Die jeweils errechneten Werte in den Verordnungen der Vorjahre wurden regelmäßig bestätigt, so dass wir Ihnen hier schon jetzt eine Übersicht der für 2026 geltenden Werte veröffentlichen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße seit 2025 bundeseinheitlich gelten.
allgemeiner Beitragssatz 14,6 v.H.
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,995 %
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,995 %
ermäßigter Beitragssatz 14,0 v.H.
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,695 %
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,695 %
538-EUR-Jobs
Zuständige Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale
pauschale Beiträge: 13,0 v.H.
pauschale Beiträge im Privathaushalt: 5,0 v.H.
- bundeseinheitlicher Beitragssatz
3,60 v.H.
- Beitragssatz für Kinderlose
4,20 v.H. (Die hier enthaltenen zusätzlichen 0,60 Prozent zahlt der Arbeitnehmer allein.)
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.
4,20 % für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben
3,60 % (1 Kind oder Kinder über 25 Jahre)
3,35 % (2 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
3,10 % (3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
2,85 % (4 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
2,60 % (ab 5 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,8 % (bundeseinheitlich, außer Sachsen 1,3 %).
bundeseinheitlicher Beitragssatz
18,6 v.H.
538-EUR-Jobs
Zuständige Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale
pauschale Beiträge: 15,0 v.H.
pauschale Beiträge im Privathaushalt: 5,0 v.H.
bundeseinheitlicher Beitragssatz
2,6 v.H
Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich: 69.750,00 EUR (Ost/West)
monatl.: 5.812,50 EUR (Ost/West)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich: 101.400,00 EUR (Ost/West)
monatl.: 8.450,00 EUR (Ost/West)
Allgemeine
77.400 EUR / Jahr
Besondere
69.750 EUR / Jahr
jährlich: 47.460 EUR
monatl.: 3.955 EUR
Bei einem Arbeitsentgelt von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro monatlich berechnen sich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf der Grundlage einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, die anhand folgender Formeln ermittelt werden.
Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags:
F x G + ([2.000 : (2.000 – G)] – [G : (2.000 – G)] x F) x (AE – G)
Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags:
(2.000 : (2.000 – G)) x (AE – G)
AE = monatliches Arbeitsentgelt des Beschäftigungsverhältnisses
G = Geringfügigkeitsgrenze
F = Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 28 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des jeweiligen Kalenderjahres geteilt wird.
Ab 01.01.2026 gilt als Faktor F = 0,6619
Zu kompliziert? Nutzen Sie doch einfach unseren Gleitzonenrechner!
U1 für Krankheitsaufwendungen
allgemein: 2,20 v.H. (Erstattung = 50 v.H.)
erhöht: 3,00 v.H. (Erstattung = 60 v.H.)
U2 für Mutterschaftsaufwendungen
0,2 v.H. (Erstattung = 100 v.H.)
Ob Sie am Umlageverfahren teilnehmen, können Sie mit unserem Umlagerechner ermitteln.
0,15 v.H.
Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven
Commerzbank
SWIFT (BIC): COBADEFFXXX
IBAN: DE35 8004 0000 0111 4040 02
Für den maschinellen Datenaustausch benötigen Sie die Betriebsnummer der IKK gesund plus. Diese lautet: 01000455.
