Formularservice
Folgende Formulare stehen zum Herunterladen zur Verfügung:
- Formular "SEPA-Basis-Lastschriftmandat"
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:
IKK gesund plus
39092 Magdeburg
Fax: 0391 2806-3299
Wahl des Umlagesatzes 2020
- Faxvorlage (Mitteilung an die IKK gesund plus muss bis 31.01.2020 erfolgen)
Entsendung von Arbeitnehmern
- Hinweise zur Entsendung von Arbeitnehmern in andere Staaten erhalten Sie auf der Webseite der DVKA. Dort finden Sie auch länderspezifische Informationen.
- Antrag auf Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR, in die Schweiz oder in einen Abkommensstaat. Seit 01.01.2019 ist die elektronische Antragstellung verpflichtend. In begründeten Einzelfällen ist bis 30.06.2019 eine papiergebundene Antragstellung noch möglich.
Wenn Sie ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen und Ihr Softwarehersteller die oben beschriebene Übermittlungsmöglichkeit bereits implementiert hat, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer hierüber direkt online stellen.
Nutzen Sie ein solches Programm nicht, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung alternativ eine entsprechende maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) zur Verfügung.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes zum elektronischen Datenaustausch.
Anträge auf Entsendung für Beamte und ihnen gleichgestellte Personen können bis auf weiteres jedoch nur papiergebunden gestellt werden.
oder - Antrag auf Entsendung eines Arbeitnehmers in sonstige Staaten (nicht in der Liste der DVKA enthalten)
Bitte senden Sie Ihren Entsendungsantrag an:
IKK gesund plus
39092 Magdeburg
Tel.: 0421 49986-5494
Fax: 0421 49986-5499
eMail: ausland(at)ikk-gesundplus.de
Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters
- Verzichtserklärung für Ihre internen Unterlagen
Weitere Formulare finden Sie im IKK-WebCenter.
Seitens der Gesetzgebung sind Arbeitgeber seit dem 01.01.2012 verpflichtet, die Anträge auf Erstattung U1 und U2 auf maschinellem Wege an die zuständigen Einzugsstellen zu übermitteln. Die jeweiligen Softwareprodukte zur Lohnabrechnung enthalten ein entsprechendes Modul. Um der Anforderung der Gesetzgebung gerecht zu werden, verzichten wir auf die Bereitstellung der manuellen Anträge auf Erstattung.