Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit hat in den Lohnbüros zu jeder Zeit Hochkonjunktur. Und damit nicht genug, denn daneben geht es auch um die Arbeitnehmerinnen, denen wegen Schwanger- und Mutterschaft das ausfallende Einkommen zu ersetzen ist. Darüber hinaus besteht das Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, mit dem die Arbeitgeberaufwendungen in den genannten Fällen ausgeglichen werden. Und natürlich gibt es auch hier den einen oder anderen Fallstrick, den es zu beachten gilt.