Aktuelle Pressemeldung
STATEMENT
GKV-Spitzenverband verklagt den Bund
Grund: Finanzierungslücke bei der Versorgung von Bürgergeld-Empfängern
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reicht derzeit im Namen der Krankenkassen Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bund ein.
Die Krankenkassen fordern die vollständige Übernahme der Kosten für Empfänger des Bürgergelds. Bisher erstattet der Staat den Kassen nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten – überweist jedes Jahr 10 Milliarden Euro zu wenig.
Den Rest zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber über ihre Beiträge: Für Unter-nehmen bedeutet das höhere Arbeitskosten – und für die Beschäftigten weniger Netto vom Brutto.
Uwe Deh, Vorstandsvorsitzender der IKK gesund plus und eine der beauftragenden Kassen, befürwortet die Klage ausdrücklich:
"Wir haben die Top-Juristen unseres Spitzenverbandes beauftragt für die IKK gesund plus Klage einzureichen.. Seit Jahren wird rücksichtslos in unsere Kassen gegriffen – und damit in die Portmonees der Versicherten und Arbeitgeber. Wir fordern eine korrekte steuerfinanzierte Abdeckung dieser versicherungsfremden Leistungen."
Uwe Deh hält es für „nicht akzeptabel, dass der Staat seine originären Aufgaben auf die gesetzlichen Krankenkassen überträgt, diese dann aber nur teilweise finanziert."
Er sagt weiter: "Faktisch werden wir von Bund und Ländern gezwungen, Mittel unserer Versicherten und Arbeitgeber falsch einzusetzen – angesichts der Finanzlage unhaltbar. Wenn der Staat bei uns bestellt, muss er seine Rechnungen auch voll bezahlen. Für jeden Menschen eine Selbstverständlichkeit, nur nicht in der deutschen Gesundheitspolitik. Damit muss endlich Schluss sein.
Hintergrund
- Der Bund hat die Krankenkassen als Träger der Fürsorge damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldempfänger zu übernehmen. Diese Aufgabe erfüllen die Krankenkassen. Doch statt diese Leistung voll zu bezahlen, lässt der Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen.
- Der Einsatz des Geldes aus Mitteln der Krankenversicherung ist aus Sicht der Krankenkassen eine Fehl-Verwendung von Beitragsmitteln. Die Kosten müssten eigentlich aus Steuermitteln bestritten werden. Sie klagen für ihre 75 Millionen Versicherten und wollen erreichen, dass die Versicherten und deren Arbeitgeber nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden.
- Die Klage erfolgt im Auftrag und im Namen der Krankenkassen. Der Bund wird vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das ist zuständig für die Zuweisung der Mittel an die Krankenkassen.
- Die Unterfinanzierung gibt es schon seit mehr als 10 Jahren. In den Koalitionsverträgen der vergangenen Regierungen wurde die vollständige Übernahme der Kosten angestrebt – aber passiert ist nichts. Im aktuellen Koalitionsvertrag fehlt nun sogar die Willensbekundung.
Weitere Informationen zu der geplanten Klage und zu den Hintergründen finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de.
01.12.2025
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