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Entgeltersatzleistungen
Meldung von Entgeltersatzleistungen Zur Berechnung und Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld, benötigen die Krankenkassen von den Arbeitgebern entsprechende Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Die Daten sind von den Arbeitgebern durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen (z.B. SV-Meldeportal) zu übermitteln.  Wichtig: Im Bereich Krankengeld ist der Meldesatz vom Arbeitgeber fünf Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit einschließlich anrechenbarer Vorerkrankungen auszulösen. Antworten auf Anfragen zu Vorerkrankungen und fehlerhaften Entgeltbescheinigungen erfolgen nur über den elektronischen Datenaustausch. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/deuev-meldungen/entgeltersatzleistungen/" target="_self">Entgeltersatzleistungen</a>
SV-Meldeportal
Mit dem SV-Meldeportal, dem Nachfolger von sv.net, steht allen Arbeitgebern und Selbstständigen seit Anfang Oktober 2023 eine neue Ausfüllhilfe zur Verfügung. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/sv-meldeportal/" target="_self">SV-Meldeportal</a>
Unfallversicherung – Ordnungskennzeichen
Seit 1. Januar 2023 haben die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (UV-Träger) bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/unfallversicherung-ordnungskennzeichen/" target="_self">Unfallversicherung – Ordnungskennzeichen</a>
Wirtschafts-IdNr
Die Abgabenordnung sieht u.a. Regelungen zu steuerlichen Identifikationsmerkmalen vor. Danach erhalten wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die bundesweite Einführung dieser W-IdNr. soll am 30. September 2024 erfolgen. Ebenfalls enthalten: Bestimmungen zum Aufbau sowie zur Zuteilung, Mitteilung und Löschungsfrist. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/wirtschafts-idnr/" target="_self">Wirtschafts-IdNr</a>
Einzugsermächtigung
Einfach und komfortabel. Mit der Einzugsermächtigung kann in Zukunft keine Beitragsfälligkeit mehr übersehen werden. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/service/weiteres/einzugsermaechtigung/" target="_self">Einzugsermächtigung</a>
Insolvenzgeldumlage
Insolvenzgeldumlage Arbeitnehmer erhalten im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers für maximal drei Monate Insolvenzgeld. Die Zahlungen erfolgen von der Agentur für Arbeit und werden über die Insolvenzgeldumlage finanziert. Bis auf wenige Ausnahmen sind generell alle Arbeitgeber zur Zahlung der Umlagebeiträge verpflichtet. Diese werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht und berechnen sich unter Anwendung des jeweils geltenden Umlagesatzes aus dem rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Seit 2009 ziehen die Einzugsstellen die Insolvenzgeldumlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein. Im Gegensatz zu den Umlagen U1 und U2, wird die Insolvenzgeldumlage auch auf einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhoben. Der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz beträgt auch in 2026 0,15 Prozent. Davon abweichend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, unter Berücksichtigung der Finanzentwicklung einen abweichenden Umlagesatz Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/insolvenzgeldumlage/" target="_self">Insolvenzgeldumlage</a>
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen Antrag und Bescheinigung sind digital Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers. Sie dokumentiert, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt und findet insbesondere bei Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Verwendung. Außerdem ist sie als Nachweis der Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der sog. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und anderer Branchen von Bedeutung. Mit der elektronischen Beantragung entfällt das bisherige Papierverfahren. Für die Unternehmen insbesondere im Bereich der Generalunternehmerhaftung erübrigt sich damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Der Gesetzgeber rechnet bei den Personal- und Sachkosten mit einer Entlastung von bis zu 100 Mill. Euro im Jahr. Wie im bisherigen Papierverfahren, sind die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijo Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/service/weiteres/unbedenklichkeitsbescheinigungen/" target="_self">Unbedenklichkeitsbescheinigungen</a>