Umstellung auf Unternehmensnummer

Ordnungskennzeichen in der Unfallversicherung

Seit 2023 erhalten die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (UV-Träger) bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Sie besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten 12 Ziffern dienen der Kennzeichnung des jeweiligen Unternehmens und wird als Unternehmernummer (UNR) bezeichnet. Sie wird einmalig vergeben und durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Betreibt ein Unternehmer mehrere Unternehmen, so werden zur Kennzeichnung die letzten drei Ziffern benötigt. In diesem Fall erfolgt die Zuordnung in aufsteigender Reihenfolge (001, 002, 003 und so weiter). Unternehmernummer und das Kennzeichen für das Unternehmen bilden die Unternehmensnummer (UNR.S). Ziel der neuen Unternehmensnummer ist die Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung, um die organisationsübergreifende Zusammenarbeit und interne Prozesse zu verbessern.

Die Unternehmensnummer und Hinweise zur Verwendung sollten bis zum Jahreswechsel durch die UV-Träger den Unternehmen per Schreiben mitgeteilt worden sein. Außerdem wird sie bei der Stammdatenabfrage digital zurückgemeldet und steht zur elektr. Verarbeitung bereit. Sollte das Schreiben zur Unternehmensnummer noch nicht vorliegen, so kann bei der Stammdatenabfrage (DSAS) für das Meldejahr 2023 auch noch die Mitgliedsnummer angegeben werden. In diesen Fällen wird die Unternehmensnummer vom UV-Träger zurückgemeldet. Bei der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises (DSLN) für 2023 kann in begründeten Ausnahmefällen auch noch die Mitgliedsnummer verwendet werden.

Sind bereits abgegebene Lohnnachweise für die Jahre vor 2023 zu berichtigen, so können diese mit der bisherigen Mitgliedsnummer vorgenommen werden. Insofern stimmen dann die Parameter zu den bisher übermittelten Werten überein. Zur Vermeidung unnötiger Korrekturen im Lohnnachweisverfahren ist keine Berichtigung zu veranlassen, wenn die Änderung des Lohnnachweises nur auf einer durchgeführten Betriebsprüfung beruht.

Bei der Abgabe der UV-Jahresmeldung (92) für das Kalenderjahr 2023 (Abgabe bis 16. Februar 2024) im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) ist dann nicht mehr die Mitgliedsnummer, sondern nur noch die neue Unternehmensnummer anzugeben. Auch in diesen Fällen erfolgen Stornierung und Neumeldung von UV-Jahresmeldungen für Meldezeiträume vor 2023 unter Angabe der bisherigen Mitgliedsnummer. Haben sich die Werte allein aus Anlass einer durchgeführten Betriebsprüfung verändert, ist eine Korrektur nicht erforderlich und wird vom System ausgeschlossen.

Tipp: Das Schreiben der UV-Träger bietet die Gelegenheit die vergebene Unternehmensnummer zu prüfen und in das Entgeltabrechnungsprogramm einzugeben bzw. an das Steuerbüro oder andere Lohndienstleister weiterzugeben. Informationen, Ansprechpersonen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Internetseite der UV-Träger. www.dguv.de

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