Meldung von Entgeltersatzleistungen

Zur Berechnung und Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld, benötigen die Krankenkassen von den Arbeitgebern entsprechende Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Die Daten sind von den Arbeitgebern durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen (z.B. SV-Meldeportal) zu übermitteln. 

Wichtig: Im Bereich Krankengeld ist der Meldesatz vom Arbeitgeber fünf Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit einschließlich anrechenbarer Vorerkrankungen auszulösen. Antworten auf Anfragen zu Vorerkrankungen und fehlerhaften Entgeltbescheinigungen erfolgen nur über den elektronischen Datenaustausch.

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