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Kombinationsleistungen
Entscheiden Sie selbst und kombinieren Sie die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst mit der Pflege durch selbst organisierte Pflegepersonen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen bis zu den monatlichen Höchstbeträgen ab. Sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird, ermittelt die Pflegekasse der IKK gesund plus anschließend das anteilige Pflegegeld und zahlt es aus. Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3 Für Pflegesachleistungen kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 einen monatlichen Höchstbetrag von 1.497 Euro nutzen. Der Pflegedienst berechnet für die Pflege eines vollen Monats 748,50 Euro. Diese 748,50 Euro entsprechen 50 Prozent des monatlichen Höchstbetrages von 1.497 Euro. Somit verbleiben ebenfalls 50 Prozent für das anteilige Pflegegeld. Bei dem Pflegegrad 3 steht für die selbst sichergestellte Pflege bis zu dem monatlichen Höchstbetrag von 599 Euro das Pflegegeld zur Verfügung. Die 50 Prozent des anteiligen Pflegegeldes ergeben d Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/kombinationsleistungen/" target="_self">Kombinationsleistungen</a>
Tages Nachtpflege
Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, wenn: die Pflege in der häuslichen Umgebung für den Pflegebedürftigen nicht ausreichend sichergestellt werden kann und der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist. Bitte beachten Sie: Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt die Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich in vollem Umfang (neben den ambulanten Pflegesachleistungen und/oder dem Pflegegeld und/oder der Kombinationsleistung). Eine Anrechnung oder Kürzung dieser Leistungen wird nicht vorgenommen. Anders als bei den meisten anderen Leistungen gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Bei der teilstationären Pflege in der Tages- und Nachtpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Die Fahrtkos Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/tages-nachtpflege/" target="_self">Tages Nachtpflege</a>
Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt die Kurzzeitpflege, wenn:  dies im Anschluss an eine stationäre Behandlung für eine Übergangszeit nötig wird (z.B. Umbau der Wohnung des Pflegebedürftigen, Pflegeperson suchen) oder die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen kann oder bei sonstigen Krisensituationen (z.B. kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit) und der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist. Seit dem 01.07.2025 kann die Pflegekasse der IKK gesund plus für die Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr für 56 Tage beziehungsweise acht Wochen bis zu 3.539 Euro (Gemeinsamer Jahresbetrag) übernehmen. Für Zeiträume bis zum 30.06.2025 übernimmt die Pflegekasse der IKK gesund plus pro Kalenderjahr für 56 Tage bis zu 1.854 Euro. Sofern die Verhinderungspflege im Kalenderjahr nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können bis zu 1.685 Euro d Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/kurzzeitpflege/" target="_self">Kurzzeitpflege</a>
Verhinderungspflege
Die Pflegekasse der IKK gesund plus  übernimmt die Verhinderungspflege, wenn: die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen die Pflege nicht durchführen kann und  der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist, die Pflegeperson den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monate gepflegt hat (Regelung bis 30.06.2025). Die Verhinderungspflege kann von den eigenen Angehörigen oder vertrauten Personen (etwa Freunde oder Nachbarn) durchgeführt werden, aber auch durch ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen. Seit 01.07.2025 erstattet die Pflegekasse der IKK gesund plus pro Kalenderjahr für 56 Tage beziehungsweise acht Wochen bis zu 3.539 Euro (Gemeinsamer Jahresbetrag). Für Zeiträume bis 30.06.2025 erstattet die Pflegekasse der IKK gesund plus pro Kalenderjahr für 42 Tage beziehungsweise sechs Wochen bis zu 1.685 Euro. Sofern die Kurzzeitpflege im Kalenderjahr nicht vollständig in Anspr Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/verhinderungspflege/" target="_self">Verhinderungspflege</a>
Wohngruppenzuschlag
Es gibt genügend Gründe zusammen mit anderen Pflegebedürftigen zusammen zu wohnen. Ein Grund ist beispielsweise, dass man nicht in die stationäre Pflege, sondern so lange wie möglich in einer häuslichen Umgebung bleiben möchte. Dies kann durch ambulant betreute Wohngruppen verwirklicht werden. Diese Wohngruppen befinden sich häufig in üblichen und bekannten (Miet-)Wohnungen. Hier schließen sich mehrere Pflegebedürftige zusammen und leben selbständig in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung. Unterstützung: Angebote der Pflegekasse Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer bestehenden gemeinsamen Wohnung für ambulant betreute Wohngruppen, wenn: die ambulant betreute Wohngruppe neu gegründet wird, diese Wohngruppe mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 1 umfasst, diese Wohngruppe höchstens 12 Bewohner umfasst, von mindestens Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/wohngruppenzuschlag/" target="_self">Wohngruppenzuschlag</a>
Vollstationäre Pflege
Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK gesund plus: Höhstbeträge der vollstationären Pflege Pflegegrad 1: monatlich bis zu 131 Euro  Pflegegrad 2: monatlich bis zu 805 Euro  Pflegegrad 3: monatlich bis zu 1.319 Euro  Pflegegrad 4: monatlich bis zu 1.855 Euro  Pflegegrad 5: monatlich bis zu 2.096 Euro  In den vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es nach § 43c SGB XI einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Dieser wird von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt. Somit steigt der Eigenanteil nicht, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. Seit 2022 reduziert sich für Pflegebedürftige hingegen der Eigenanteil in Abhängi Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/vollstationaere-pflege/" target="_self">Vollstationäre Pflege</a>
Vollstationäre Pflege Behinderungen
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leben – z.B. in Wohnheimen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder die soziale Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen – erhalten einen finanziellen Zuschuss für die pflegerischen Aufwendungen. Die IKK gesund plus übernimmt in diesen Fällen 15 Prozent der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch 278 Euro je Kalendermonat. Wenn die Pflegebedürftigen vorübergehend zu Hause gepflegt werden – etwa während eines Besuchs bei der Familie – kann für diese Tage anteilig Pflegegeld beantragt werden. Die An- und Abreisetage gelten dabei als volle Tage der häuslichen Pflege   Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/vollstationaere-pflege-behinderungen/" target="_self">Vollstationäre Pflege Behinderungen</a>
Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat (seit 2025). Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der ambulanten Pflegedienste oder der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen. In den Pflegegraden 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z.B. Waschen, Ankleiden, Essen) genutzt werden. Der Entlastungsbetrag kann flexibel innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Der nicht verbrauchte Betrag kann – wie bisher bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen – in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.   Mehr erfahren Link to <a href="/pflege/pflegeleistungen/entlastungsleistungen/" target="_self">Entlastungsleistungen</a>