DEÜV-Meldungen

Die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) regelt die Durchführung des elektronischen Meldeverfahrens von Arbeitgebern an die IKK gesund plus als Sozialversicherungsträger (SV-Träger). Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.  Neben Terminen und Fristen für Meldungen sind zu den folgenden Themen Bestimmungen enthalten:

  • Meldepflichtige und zu meldender Personenkreis
  • Arten der Meldungen wie z. B. Anmeldung, Unterbrechungsmeldung oder Jahresmeldungen
  • Verfahren zur Korrektur von Meldungen
  • Regelungen zur Datenübertragung und Systemprüfung
  • Beitragsnachweisverfahren
  • Übernahme und Weiterleitung durch die Sozialversicherungsträger
  • Meldung von Entgeltersatzleistungen

Eine DEÜV-Meldung ist demnach jede Meldung, die auf elektronischem Wege an die Sozialversicherung abgegeben  wird. Dazu muss ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm (Lohnprogramm) oder eine systemuntersuchte Ausfüllhilfe wie z.B. das SV-Meldeportal verwendet werden. So werden alle Informationen weiter geleitet, die die Sozialversicherung benötigt, um zu wissen, ob und wie Arbeitnehmer oder Unternehmen versichert sind und welche Beiträge gezahlt werden müssen.

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