Umstellung auf Unternehmensnummer

Ordnungskennzeichen in der Unfallversicherung

Seit 2023 erhalten die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (UV-Träger) bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Sie besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten 12 Ziffern dienen der Kennzeichnung des jeweiligen Unternehmens und wird als Unternehmernummer (UNR) bezeichnet. Sie wird einmalig vergeben und durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Betreibt ein Unternehmer mehrere Unternehmen, so werden zur Kennzeichnung die letzten drei Ziffern benötigt. In diesem Fall erfolgt die Zuordnung in aufsteigender Reihenfolge (001, 002, 003 und so weiter). Unternehmernummer und das Kennzeichen für das Unternehmen bilden die Unternehmensnummer (UNR.S). Ziel der neuen Unternehmensnummer ist die Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung, um die organisationsübergreifende Zusammenarbeit und interne Prozesse zu verbessern.

Stammdatenabfrage und Lohnnachweis

Die Unternehmensnummer und Hinweise zur Verwendung sollten bis zum Jahreswechsel durch die UV-Träger den Unternehmen per Schreiben mitgeteilt worden sein. Außerdem wird sie bei der Stammdatenabfrage digital zurückgemeldet und steht zur elektr. Verarbeitung bereit. Sollte das Schreiben zur Unternehmensnummer noch nicht vorliegen, so kann bei der Stammdatenabfrage (DSAS) für das Meldejahr 2023 auch noch die Mitgliedsnummer angegeben werden. In diesen Fällen wird die Unternehmensnummer vom UV-Träger zurückgemeldet. Bei der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises (DSLN) für 2023 kann in begründeten Ausnahmefällen auch noch die Mitgliedsnummer verwendet werden.

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