Profil NEWS
Infos für Arbeitgeber und Lohnsteuerbüros
Juni 2025
Veränderung ist ein fester Bestandteil Ihrer und unserer Entwicklung. In diesem Sinne wollen wir unseren Firmennewsletter auf das nächste Level bringen. Das heißt: der IKK gesund plus Newsletter wird ab der nächsten Ausgabe vollständig digitaler. Vielleicht ist Ihre erste Reaktion – schade, es geht ein Stück vertraute Routine verloren – oder auch – endlich, die Zeit ist reif. In jedem Fall wollen wir schneller, direkter und nachhaltiger informieren. Die Digitalisierung bietet uns neue Chancen, mit Ihnen einfacher, d.h. flexibler, aktueller und auch ressourcenschonender in Kontakt zu treten.
Was heißt das konkret?
Sie halten gerade die letzte gedruckte Ausgabe unserer Profil NEWS in den Händen. Unser digitaler Newsletter wird Ihnen künftig per eMail zugestellt. Sie erhalten wie gewohnt wichtige Informationen zu gesetzlichen Änderungen, gepaart mit wichtigen saisonalen Hinweisen und Information zu unserem Leistungsangebot für Sie und Ihre Mitarbeitenden – nur eben auf dem Bildschirm statt auf Papier. Um dies zu gewährleisten, benötigen wir einmalig Ihre Unterstützung. Sie finden in dieser Ausgabe QR-Codes und Links, mit denen Sie sich für unser künft iges digitales Angebot anmelden können. Falls Sie Hilfe beim Umstieg brauchen – wir sind für Sie da!
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue. Bleiben Sie mit uns verbunden. Es lohnt sich! Unseren bewährten Urlaubsplaner können Sie auf Wunsch auch weiterhin in analoger Form erhalten.
P.S.: Wir haben uns gefreut, dass die IKK gesund plus sich im Vergleichstest mit 49 Krankenkassen durchsetzen konnte und das Prädikat "Sehr Gut" für "Fairste Konditionen 2025" von FOCUS Money erhalten hat. Unsere Arbeit ist Ihr "GesundPlus". Überzeugen Sie sich selbst!
Die Themen der aktuellen Ausgabe
In Zeiten wie diesen können kreative steuerliche Anreize Arbeitgebern dabei helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Zur Urlaubszeit kann den Mitarbeitenden beispielsweise eine steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe als Benefit gezahlt werden. Auch Beiträge zur Sozialversicherung fallen dann regelmäßig nicht an.
Zum 1. Juli 2025 treten neue Pfändungsfreigrenzen in Kraft. Die Anpassung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der ZPO. Arbeitgeber, die als Drittschuldner fungieren, müssen die neuen Freigrenzen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigen.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in der sozialen Pflegeversicherung die Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl. Hintergrund war bekanntlich ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022. Mit dem Ziel einer möglichst bürokratiearmen Umsetzung in der Praxis, wurde hierzu ein eigenes Datenaustauschverfahren in das Sozialgesetzbuch aufgenommen, das technisch nach einer dreimonatigen Pilotierungsphase am 1. Juli 2025 in der Fläche startet.
Bei der Weitergabe von Mitarbeiterdaten innerhalb eines Unternehmens oder eines Konzerns ist Vorsicht geboten. Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten überträgt, um eine cloudbasierte Personalsoftware zu testen.
Noch Luft nach oben
Bereits seit dem 1. Januar 2024 ist die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gesetzlich geregelt. Die Arbeitgeber haben diese elektronisch bei den Einzugsstellen aus ihrem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm zu beantragen oder mittels einer Ausfüllhilfe wie dem SV-Meldeportal (§ 108b SGB IV). Ein Großteil der Arbeitgeber stellt die Anträge noch immer per Telefon, eMail oder Brief. Daher bitten alle Einzugsstellen – die IKK gesund plus eingeschlossen – darum, das elektronische Verfahren intensiver zu nutzen.
Der Ausbildungsstart 2025 rückt näher – und damit auch viele organisatorische Aufgaben. Wir möchten Sie dabei aktiv unterstützen: Empfehlen Sie Ihren neuen Auszubildenden von Anfang an die IKK gesund plus als starke Krankenkasse an ihrer Seite.
Nach einer Fehlgeburt stand den Frauen bislang keine Regenerationszeit nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu. Vom 1. Juni 2025 an gelten Schutzfristen auch bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Es geht insbesondere um die Erforderlichkeit einer Unterbrechungsmeldung. Zu Ihrer Arbeitserleichterung haben wir außerdem rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelung unseren Online-Fristenrechner aktualisiert.
Der Ausbildungsbeginn stellt für viele junge Menschen einen Wendepunkt im Leben dar – genau die richtige Zeit, um aktiv für das persönliche Wohlbefinden zu sorgen! Um Ihre Azubis optimal auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, bieten wir das maßgeschneiderte Konzept "Fit für die Ausbildung" an.
Ihre Versandoptionen
Sie möchten unseren Firmennewsletter PROFIL NEWS digital erhalten? Dann melden Sie sich mit nur wenigen Klicks für den Versand per eMail an.
Newsletter abonnieren