Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Antrag und Bescheinigung sind seit 1. Januar 2024 digital

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers. Sie dokumentiert, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt und findet insbesondere bei Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Verwendung. Außerdem ist sie als Nachweis der Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der sog. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und anderer Branchen von Bedeutung.
Mit der elektronischen Beantragung entfällt das bisherige Papierverfahren. Für die Unternehmen insbesondere im Bereich der Generalunternehmerhaftung erübrigt sich damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Der Gesetzgeber rechnet bei den Personal- und Sachkosten mit einer Entlastung von bis zu 100 Mill. Euro im Jahr. Wie im bisherigen Papierverfahren, sind die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale) für die Ausstellung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

Antragstellung

Der Antrag erfolgt direkt aus dem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm oder per Ausfüllhilfe über das SV-Meldeportal an die für den Beitragseinzug jeweils zuständige Krankenkasse oder die Minijob- Zentrale. Wenn Sie eine Ausführung in englischer Sprache benötigen, können Sie das bereits in der Anforderung entsprechend kennzeichnen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann einmalig oder im Abonnentenmodell angefordert werden. Beim Abonnentenmodell erfolgt der Antrag automatisiert im monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Rhythmus.

Wichtig: Ein vor dem 1. Januar 2024 bereits bestehendes Abonnement ist mit Beginn des elektronischen Verfahrens neu zu beantragen.

Ausstellung

Wurden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen in den letzten sechs Monaten rechtzeitig nachgewiesen und gezahlt und es bestehen zum Antragszeitpunkt keine Beitragsrückstände, so wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Bestehen aktuell keine Beitragsrückstände, wurden aber Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt, so ist nur eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Die Bescheinigungen werden auf elektronischem Wege im PDF-Format übermittelt.
Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Haftungsfreistellung wirkt für die Dauer von drei Monaten nach Ausstellung. Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung wirkt indessen nur bis zum nächsten Fälligkeitstag.

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