SV-Lexikon

In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.

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Arbeitsentgelt

(§ 14 SGB IV) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

Zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gehören auch Sachbezüge, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Unterkunft und Verpflegung kostenfrei oder verbilligt erhält. Auch geldwerte Vorteile, wie die private Nutzung des Dienstwagens, gehören zum Arbeitsentgelt. Das Bruttoarbeitsentgelt ist beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Ausnahmen gelten bei einigen steuerfreien und bei pauschalbesteuerten Zuwendungen (z. B. Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber); diese Einnahmen sind beitragsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.