SV-Lexikon

In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.

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Sachbezüge

Sachzuwendungen können steuerfrei bleiben, wenn sie die Freigrenze von 50 EUR nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).

SvEV) Zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gehören auch Sachbezüge, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Unterkunft und Verpflegung kostenfrei oder verbilligt erhält. Dabei werden folgende bundeseinheitliche monatliche Werte zugrunde gelegt:

Sachbezugswerte für 2026 EUR
Verpflegung 345,00
Frühstück 71,00
Mittagessen 137,00
Abendessen 137,00
Unterkunft 285,00