
Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenversicherung
Wenn Sie wegen schwerer Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach bestimmten Therapien vorübergehend Hilfen in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, diese aber in der häuslichen Umgebung nicht sichergestellt werden können, ist für einen gewissen Zeitraum die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Die IKK gesund plus übernimmt dafür die pflegebedingten Aufwendungen von bis zu 1.774 Euro (2024) / 1.854 Euro (2025) für maximal 56 Kalendertage (acht Wochen) im Jahr.
Der § 42 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB XI wurde dahingehend angepasst, dass die Kurzzeitpflege in Krisensituationen oder auch in anderen Situationen, in denen vorrübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist, in Anspruch genommen werden kann.