Kurzzeitpflege

Junge Frau arbeitet in der Kurzzeitpflege

Wenn Sie wegen schwerer Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach bestimmten Therapien vorübergehend Hilfen in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, diese aber in der häuslichen Umgebung nicht sichergestellt werden können, ist für einen gewissen Zeitraum die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Die IKK gesund plus übernimmt dafür die pflegebedingten Aufwendungen von bis zu 1.854 Euro (2025) für maximal 56 Kalendertage (acht Wochen) im Jahr.

Der § 42 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB XI wurde dahingehend angepasst, dass die Kurzzeitpflege in Krisensituationen oder auch in anderen Situationen, in denen vorrübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist, in Anspruch genommen werden kann.

Der Erhöhungsbetrag Verhinderungspflege nach § 42 Abs. 2 Satz 3 SGB XI stieg zum 01.01.2025 für Pflegebedürftige auf 1.685 Euro. Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege kann somit auf insgesamt 3.539 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.  

Ihre Fragen rund um das Thema Pflege beantworten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung gern ausführlich.

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