Junge Frau hilft einer Seniorien zu Hause

Pflege

Wird eine Person aufgrund einer Erkrankung, körperlichen Beeinträchtigung oder ihres fortgeschrittenen Alters pflegebedürftig, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung. Die IKK gesund plus bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot und Unterstützung von der Pflege zu Hause bis zum stationären Aufenthalt.

Eine gute Pflege ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie sich individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen einstellt. In jedem Fall unterscheidet sich der Betreuungsaufwand, die Intensität der Pflege sowie die Möglichkeiten der Angehörigen und Bekannten. Diese unterschiedlichen Gegebenheiten machen auch verschiedene Formen der Betreuung notwendig. Um Sie in Ihrer speziellen Situation umfassend zu unterstützen, bietet Ihnen die IKK gesund plus sowohl ambulante als auch stationäre Möglichkeiten zur Pflege.

Die Pflegegrade werden wie folgt definiert:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten mit einem gesunden, gleichaltrigen Kind ermittelt.

Vollstationäre Pflege

Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK gesund plus im

  • Pflegegrad 2: bis zu 770 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.262 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.775 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.005 Euro monatlich

In den vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es nach § 43c SGB XI einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Dieser wird von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt. Somit steigt der Eigenanteil nicht, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. Seit 2022 reduziert sich für Pflegebedürftige hingegen der Eigenanteil in Abhängigkeit von der Dauer der vollstationären Pflege (sog. Leistungszuschlag). Mit dem aktuellen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz erhöhen sich nun ab 01.01.2024 die Leistungszuschläge bei vollstationärer Pflege.

  • bis 12 Monate um 5 Prozent; ab 2024 15 Prozent
  • bei mehr als 12 Monaten um 25 Prozent; ab 2024 30 Prozent
  • bei mehr als 24 Monaten um 45 Prozent; ab 2024 50 Prozent
  • bei mehr als 36 Monaten um 70 Prozent; ab 2024 75 Prozent

Teilstationäre Pflege

Bei Pflegebedürftigen, die grundsätzlich zu Hause versorgt werden können, übernimmt die IKK gesund plus unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für eine teilstationäre Pflege. Pro Monat zahlt die IKK gesund plus dafür im

  • Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro

Teilstationäre Pflege bedeutet: Die hilfsbedürftige Person wird für einige Stunden in einer Tagespflegeeinrichtung betreut oder verbringt die Nacht in einer speziellen Pflegeeinrichtung.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro monatlich. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen

1. der Tages- oder Nachtpflege,
2. der Kurzzeitpflege,
3. der ambulanten Pflegedienste oder
4. der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag

entstehen.

In den Pflegegraden 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z.B. Waschen, Ankleiden, Essen) genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag kann flexibel innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Der nicht verbrauchte Betrag kann – wie bisher bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen – in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Bei der häuslichen Pflege können Sie selbst entscheiden, ob diese von einem Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person übernommen werden soll oder ob Sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst beauftragen wollen. Auch eine Kombination dieser beiden Leistungen ist möglich. Entscheiden Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst, übernimmt die IKK gesund plus die Kosten dafür, und zwar im

  • Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.693 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.095 Euro monatlich

Erhöhung ab 01.01.2024:

  • Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro monatlich

Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen können, zahlt die IKK gesund plus nach § 37 SGB XI ein monatliches Pflegegeld von

  • Pflegegrad 2: bis zu 316 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 545 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 728 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 901 Euro monatlich

Erhöhung ab 01.01.2024

  • Pflegegrad 2: bis zu 332 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 573 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 765 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 947 Euro monatlich

Entscheiden Sie sich für eine Kombination von privater und professioneller Pflege, werden das Pflegegeld und die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes jeweils anteilig gezahlt.

Für die Pflege zu Hause stellt die IKK gesund plus bei Bedarf auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte zur Verfügung und übernimmt z.B. die Kosten für Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat. Zudem können Sie die Möglichkeit nutzen, an speziellen Pflegekursen teilzunehmen, bei denene Sie alles Wissenswerte rund um die Pflege zu Hause erfahren.

Ratgeber Pflege

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