Arzneimittelrichtlinien

Arzneimittelrichtlinien

Die Arzneimittelrichtlinien regeln die ärztliche Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln. Sie sind Teil des Bundesmantelvertrages und damit der Gesamtverträge zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Arzneimittelrichtlinien schaffen für Vertragsärzte und Krankenkassen Transparenz im Arzneimittelmarkt. Basierend auf dem Wirtschaftlichkeitsgebot werden Leistungsausschlüsse und -einschränkungen dargestellt.

Bestandteile sind:

  • Preisvergleichsliste, die eine Therapie- und preisgerechte Arzneimittelauswahl unter Berücksichtigung der Festbeträge ermöglicht.
     
  • Therapiehinweise, die eine schnelle und industrieunabhängige Bewertung von neuen Arzneimitteln ermöglichen.

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Unwirtschaftliche Arzneimittel dürfen durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Als unwirtschaftlich gelten Mittel,

  • die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten.
  • deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann.
  • deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.

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