Mann unterschreibt ein Dokument

Kurarztvertrag

Die ambulante Vorsorgeleistung regelt die kurärztliche Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in anerkannten Kurorten. Dabei wird das Prinzip ambulant vor stationär berücksichtigt. Dieses Vorgehen dient folgenden Zielen:

  • eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen würde,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Die Regelung zur vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten wird im Vertrag über die kurärztliche Behandlung (Kurarztvertrag) abgebildet.

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