
Allgemeine Teilnahmebedingungen am Angebotsportal für Krankenfahrten
Für die Teilnahme am Portal für Krankenfahrten ist eine Registrierung erforderlich. Für die Registrierung müssen die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen akzeptiert werden.
I. Definitionen
Für die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Vertragsbedingungen für Krankenfahrten gelten die folgenden Definitionen:
- Anfrage
Aufforderung zur Abgabe eines Preises für Krankenfahrten mit Hilfe des internetgestützten Angebotsportal der IKK gesund plus.
- Bieter
Das Unternehmen, das sich bei dem IKK gesund plus Angebotsportal an einer Anfrage durch die Abgabe eines verbindlichen Angebotes beteiligt.
- Angebot
Der Brutto-Preis (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer), zu dem sich der Bieter verpflichtet, die angefragten Leistungen zu den Vertragsbedingungen für Krankenfahrten zu erbringen.
- Angebotszeitraum
Der Zeitraum von Starttermin bis Endtermin, innerhalb dessen die Bieter Angebote abgeben können; Starttermin und Endtermin werden von der IKK gesund plus festgelegt.
- Ausführungszeitraum
Derjenige Zeitraum, innerhalb dessen die angefragten Dienstleistungen entsprechend der Anfrage erbracht werden müssen.
- Vertragsbedingungen für Krankenfahrten
Die besonderen vertraglichen Regelungen für die Erbringung der Krankenfahrten, die vorrangig vor den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen gelten.
II. Allgemeine Grundsätze
1. Registrierung
(1) Voraussetzung für die Teilnahme an dem Angebotsportal ist die Registrierung bei der IKK gesund plus. Es dürfen sich nur Personenbeförderer am Angebotsportal registrieren und Fahraufträge übernehmen, die im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins und einer gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz sind.
Für die Registrierung sind folgende Daten wahrheitsgemäß anzugeben:
- Name des Bieters mit vollständiger Firmenanschrift (ggf. Handelsregister-Nummer)
- IK-Nummer
- Namen der gesetzlichen Vertreter
- Telefon-Nummer
- Fax-Nummer
- eMail-Adresse.
(2) Die IKK gesund plus behält sich die Prüfung der Angaben und Daten des Bieters vor. Die IKK gesund plus kann insbesondere von dem Bieter die Vorlage der Genehmigungsurkunde nach dem Personenförderungsgesetz verlangen. Die IKK gesund plus wird die Zugangsberechtigung entziehen, wenn die Daten falsch angegeben werden oder in sonstiger Weise in der Person oder im Verhalten des Bieters ein wichtiger Grund vorliegt, der der Teilnahme des Bieters an dem Angebotsportal entgegen steht.
(3) Der Bieter ist verpflichtet, jegliche Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.
2. Gewährleistung hinsichtlich der Nutzung des Angebotsportals
(1) Hinsichtlich der Nutzung des Angebotsportals haftet die IKK gesund plus nicht:
- für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder die Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter,
- für Fehler oder Störungen beim Herunterladen von eingestellten Inhalten auf dem Angebotsportal,
- für technische Übermittlungsfehler oder Übermittlungsverzögerungen bei der Abgabe von Angeboten über das Portal, soweit die technischen Probleme nicht im systemtechnischen Einflussbereich der IKK gesund plus liegen.
(2) Schadensersatzansprüche, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter der IKK gesund plus oder von der IKK gesund plus beauftragten Dritten entstanden sind, sind ausgeschlossen.
3. Verwendung gespeicherter Daten, Datenschutz
(1) Die IKK gesund plus ist berechtigt, die im Zuge der Nutzung des Angebotsportals zugänglich gewordenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die IKK gesund plus ist des Weiteren berechtigt, den Namen des beauftragten Bieters an den IKK gesund plus - Versicherten weiter zu geben, für den der Transport durchgeführt wird.
(2) Über diesen Umfang hinaus wird die IKK gesund plus die Daten des Bieters nicht verwerten und nicht an Dritte weitergeben, soweit sie dazu nicht auf Grund aufsichtbehördlicher Maßnahmen oder gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist. Die IKK gesund plus erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten ausschließlich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches.
4. Kosten der Nutzung des Angebotsportals
Die zeitlich unbefristete Registrierung auf dem Angebotsportal und die Abgabe von Angeboten unter Verwendung des Angebotsportals ist kostenfrei.
5. Missbräuchliche Verwendung
Teilnehmern am Angebotsportal ist es untersagt, unerwünschte Werbung oder sonstige Inhalte ohne fachlichen Bezug zur Anfrage an die IKK gesund plus zu übersenden. Die missbräuchliche Verwendung des Angebotsportals führt zur Löschung der Registrierung des Bieters. Ein bereits abgegebenes Angebot des Bieters wird nicht mehr berücksichtigt. Eine erneute Registrierung ist nicht mehr möglich.
6. Wettbewerb
Die IKK gesund plus ist nicht verpflichtet, Leistungen ausschließlich oder überwiegend über das Angebotsportal zu beziehen. Sie bleibt uneingeschränkt berechtigt, ihre bisherigen Bezugswege weiter zu nutzen.
7. Änderungsbefugnis
Die IKK gesund plus ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen einschließlich der Verfahrensschritte und der Vertragsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und zu ergänzen.
III. Verfahrensablauf für das Angebotsportal
1. Anfrage
(1) Die IKK gesund plus stellt auf dem Angebotsportal Anfragen zur Beauftragung von Krankenfahrten für ihre Versicherten ein und fordert Anbieter dieser Dienstleistungen innerhalb des Angebotszeitraums nach 2 auf, ein verbindliches Angebot abzugeben.
(2) In der Anfrage sind die Einzelheiten für den Transport des Versicherten hinsichtlich des Leistungsumfangs, des Leistungszeitraums, des Fahrziels und ggf. sonstiger Besonderheiten abschließend beschrieben.
2. Angebotszeitraum
Die IKK gesund plus gibt den Angebotszeitraum mit dem Angebotsende vor, bis zu welchem die Anfragen auf dem Angebotsportal für Krankenfahrten ersichtlich sind und Angebote vom Bieter abgegeben werden können.
3. Angebotsabgabe
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter, den Auftrag entsprechend allen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, der Anfrage und der Vertragsbedingungen für Serienfahrten zu dem von ihm angebotenen Preis zu erbringen. Der Bieter leistet Gewähr, dass er alle rechtlichen Voraussetzungen für den Auftrag erfüllt und diese Voraussetzungen auch während des gesamten Leistungszeitraums aufrecht erhält.
(2) Die Abgabe eines Angebotes beinhaltet ausschließlich nur die Nennung des Angebotspreises als Bruttobetrag. Ändert der Bieter den Leistungsinhalt der Anfrage, die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen oder die Vertragsbedingungen für Krankenfahrten, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Angebotes von dem einzelnen Verfahren.
(3) Der Bieter kann Angebote nur auf elektronischem Weg über das Angebotsportal abgeben. Konkurrenzangebote anderer Bieter sind für den einzelnen Bieter nicht einsehbar.
(4) Innerhalb des Angebotszeitraums kann der Bieter nur ein einziges Angebot auf eine Anfrage abgeben. Das Angebot kann der Bieter bis zum Ablauf des Angebotszeitraums jederzeit ändern oder vollständig zurückziehen. Dazu muss der Bieter die IKK gesund plus unverzüglich und vor Ablauf der Angebotsfrist kontaktieren. Nach Ablauf des Angebotszeitraums wird das Angebot für den Bieter verbindlich und kann daher weder zurück genommen noch geändert werden.
(5) Die Angebotsabgabe begründet für den Bieter keinen Rechtsanspruch auf Beauftragung mit der konkreten Krankenfahrt durch die IKK gesund plus. Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3, Auswahl und Beauftragung.
4. Auswahl und Beauftragung
(1) Die IKK gesund plus wählt nach Ablauf des Angebotszeitraums unter allen Angeboten das wirtschaftlichste aus. Die Auswahl erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
(2) Der Bieter des wirtschaftlichsten Angebots erhält den Zuschlag für den Auftrag in schriftlicher Form (auch per Fax). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, erhalten keine gesonderte Nachricht. Im Einzelfall behält sich die IKK gesund plus vor, keines der abgegebenen Angebote zu bezuschlagen.
(3) Mit dem Zuschlag wird der Versicherte über die IKK gesund plus aufgefordert, sich mit dem Auftragsnehmer unverzüglich in Verbindung zu setzten, um die Fahrten im Einzelnen abzustimmen.
5. Vergütung
Der Bieter erhält als Vergütung den Preis, den er mit seinem Angebot als verbindlich genannt hat. Preisvorbehalte des Bieters bzw. die Forderung nach Preissteigerungen oder sonstige Preisanpassungen sind ausgeschlossen, soweit in der Leistungsbeschreibung der Anfrage keine Preisveränderung vorgesehen ist.
6. Vertragsende
Nach Durchführung der letzten vereinbarten Fahrt endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nach Maßgabe der Vertragsbedingungen für Krankenfahrten möglich.
Teilnahmebedingungen der IKK gesund plus für Serienfahrten, Version 1.0