
Versichert als Student
Schule und Abitur liegen hinter Ihnen und Sie möchten jetzt in einen neuen Lebensabschnitt starten? In dieser lern- und lehrreichen Zeit sollten Sie auch an Ihre Gesundheit denken. Mit der Krankenversicherung für Studenten und der IKK gesund plus sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Damit in puncto Gesundheitsversorgung alles in den richtigen Bahnen verläuft, haben wir für Sie alle wichtigen Fakten und Infos zusammengefasst. Sie erfahren beispielsweise, bis wann Sie die bisherige kostenlose Familienversicherung weiter nutzen können und ab wann Sie sich selbst versichern müssen und zu welchem Beitrag.
Familienversichert oder selbst versichert
Während der Schulzeit sind Sie in der Regel über die gesetzlich krankenversicherten Eltern mitversichert. Diese beitragsfreie Familienversicherung können Sie im Studium bis zu Ihrem 25. Geburtstag in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum kann sich z.B. durch abgeleisteten freiwilligen Wehrdienst oder eines Freiwilligendienstes verlängern. Ebenfalls ist eine Verlängerung ohne Altersgrenze nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Studenten mit einer Behinderung möglich.
Sollten Sie über ein Einkommen verfügen, sollte dieses insgesamt 535 Euro/Monat nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte gilt eine Grenze von 556 Euro/Monat. In beiden Fällen werden BAföG-Leistungen nicht angerechnet. Ihr Einkommen liegt über diesen Grenzen? Nutzen Sie einfach unsere studentische Kranken- und Pflegeversicherung zu günstigen Beitragssätzen: Mitgliedserklärung online ausfüllen und ein Lichtbild an Ihre IKK gesund plus senden.
Ende der studentischen Krankenversicherung
Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Studenten endet in der Regel mit Ihrer Exmatrikulation zum Semesterende oder mit Ablauf des Semesters, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, spätestens jedoch mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Hierbei gibt es jedoch auch Ausnahmen wie, z.B. längere Krankheit oder die Geburt eines Kindes.
- Beispiel: Mara Behring, geboren im Januar 2000 und familienversichert, studiert seit Oktober 2018 Lehramt, konkret 8 Semester Biologie gefolgt von 8 Semestern Chemie. Nach Ende der Familienversicherung wird Doreen als Studentin krankenversichert sein. Sie feiert ihren 30. Geburtstag Anfang 2030. Die KVdS endet trotz der 16 Fachsemester mit Ablauf des Wintersemesters 2029/2030.
Die KVdS kann sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängern, etwa bei speziellen Ausbildungsarten oder familären/persönlichen Gründen. Eine klassische Ausnahme bildet der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Zweiten Bildungsweg, wo die Altersgrenze um die Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres verschoben wird. Eine Berufstätigkeit vor dem Zweiten Bildungsweg rechtfertigt diese Verlängerung nur, wenn sie Voraussetzung für diesen war. Auch die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder der Besuch eines Studienkollegs, sofern diese für das Studium erforderlich waren, können die Altersgrenze verlängern. Familiäre Gründe wie die Erkrankung oder Behinderung von Angehörigen, die eine intensivere Betreuung erforderlich machten, zählen ebenfalls.
Persönliche Gründe können eigene Erkrankungen, Behinderungen, Schwangerschaft oder Mutterschaft sowie Nichtzulassungen zum Studium sein. Zudem wird die Altersgrenze um die Dauer eines Freiwilligendienstes vor Studienbeginn verlängert, höchstens jedoch um 12 Monate. Zu den geannten Freiwilligendiensten zählen:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Bundesfreiwilligendienst
- Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)
- Vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste (z. B. IJFD)
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer
Beitragssätze für die studentische Krankenversicherung
Die Höhe der Beiträge für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede ergeben sich dabei nur durch die jeweiligen kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Für die IKK gesund plus gelten demnach folgende Beitragssätze (ab 01.01.2025).
Krankenversicherung: 87,38 Euro/Monat + Zusatzbeitrag 28,98 Euro/Monat (3,39 %)
Pflegeversicherung (1 Kind): 30,78 Euro/Monat
Pflegeversicherung (2 Kinder): 28,64 Euro/Monat
Pflegeversicherung (3 Kinder): 26,51 Euro/Monat
Pflegeversicherung (4 Kinder): 24,37 Euro/Monat
Pflegeversicherung (5 Kinder): 22,23 Euro/Monat
Pflegeversicherung (kinderlos): 35,91 Euro/Monat
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, sind von Selbstzahlern, die Kinder haben, entsprechende Nachweise über die Elterneigenschaft zu erbringen.
Das Gesetz verlangt die Beitragszahlung im Voraus, und zwar jeweils für ein ganzes Semester. Sofern Sie uns aber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ist auch eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich.
Wichtig: Wurde für Sie "BAföG" bewilligt, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zum KVdS-Beitrag. Das heißt, mit 102 Euro zur Krankenversicherung und 35 Euro zur Pflegeversicherung werden die KVdS-Beiträge so fast vollständig übernommen.
Flexibel wie ihr Studium: Duale Studiengänge, studieren im Ausland und Praktika
Wird Ihr Studium an einer Fachhochschule mit einer betrieblichen Ausbildung kombiniert und Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung, Studienbeihilfe oder ein Stipendium? Dann gilt für Sie die Sozialversicherung als Auszubildender. Im Falle einer Nicht-Vergütung können Sie die kostengünstige Krankenversicherung der Studenten nutzen.
Auch bei einem Studiensemester im Ausland sind wir an Ihrer Seite. Für die EU, Schweiz oder EWR-Staaten gilt folgendes: Wenn Sie an einer zugelassenen deutschen Fachhochschule oder Universität immatrikuliert sind, bleiben Sie bei einem Studium in diesen EU-Staaten über die IKK gesund plus versichert - unabhängig davon, ob Sie familienversichert oder selbst versichert sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie dort Ihr gesamtes Studium absolvieren. Sofern Sie an einer Hochschule innerhalb der EU, in der Schweiz oder in einem der EWR-Staaten eingeschrieben sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht die Versicherung über die IKK gesund plus weiterhin. Nutzen Sie in diesen Fällen einfach Ihre Europäische Versichertenkarte auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Liegt das Studienland außerhalb der genannten Staaten, müssen Sie sich dort versichern.
Sind ein oder mehrere Zwischenpraktika über die Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebene Bestandteile Ihres Studiums, so sind Sie während dieser Zeit weiterhin in der Krankenversicherung der Studenten. Besteht eine kostenfreie Familienversicherung, ist die Höhe des Arbeitsentgelts beim zulässigen Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Bei Übersteigen der Einkommensgrenze ist die Familienversicherung ausgeschlossen und zu beenden. Sofern es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt und Sie über ein Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze zur Familienversicherung verfügen, kommt es – in Abhängigkeit der wöchentlichen Arbeitszeit – möglicherweise zur Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Internationale Studenten / International students
Sie sind ein Studierender aus einem EU-Staat? Dann sind Sie bereits in Ihrem Heimatland versichert. Somit müssen Sie sich in Deutschland nicht krankenversichern. Bei einem Arztbesuch können Sie Ihre Europäische Versichertenkarte nutzen. Für Studierende aus einem Staat außerhalb der EU gilt die Versicherungspflicht in Deutschland.
Taking up studying in Germany often means for foreign students getting German health insurance too. You then have the opportunity to choose a health insurer. If you have enrolled as a student you are insured under German law unless you are entitled to any non-cash benefits under supranational or cross-national law. Taking up your studies requires that you submit proof that you are insured. IKK gesund plus will provide you with such proof.
Join us and become a member of IKK gesund plus! Just download and complete the following membership form and return it to us. Don’t forget: Please provide us with a photograph for your electronic health insurance card!
membership form for students
many good reasons to join IKK gesund plus
Your contribution payment for your health and nursing insurance as a student, as applicable as
from January 1, 2025
- € 147,14 per month
- € 152,27 per month (if you have no children an are 23 years or older)
Do you have questions on what we offer? Just call IKK helpline:
0800 8579840 (free of charge)
For international students
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