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DEÜV-Meldungen
DEÜV-Meldungen Die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) regelt die Durchführung des elektronischen Meldeverfahrens von Arbeitgebern an die IKK gesund plus als Sozialversicherungsträger (SV-Träger). Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.  Neben Terminen und Fristen für Meldungen sind zu den folgenden Themen Bestimmungen enthalten: Meldepflichtige und zu meldender Personenkreis Arten der Meldungen wie z. B. Anmeldung, Unterbrechungsmeldung oder Jahresmeldungen Verfahren zur Korrektur von Meldungen Regelungen zur Datenübertragung und Systemprüfung Beitragsnachweisverfahren Übernahme und Weiterleitung durch die Sozialversicherungsträger Meldung von Entgeltersatzleistungen Eine DEÜV-Meldung ist demnach jede Meldung, die auf elektronischem Wege an die Sozialversicherung abgegeben  wird. Dazu muss ein… Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/deuev-meldungen/" target="_self">DEÜV-Meldungen</a>
Abfrage der Versicherungsnummer
Maschineller Abruf der Versicherungsnummer durch den Arbeitgeber bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) wird voraussichtlich ab 1. Juli 2016 möglich sein. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/deuev-meldungen/abfrage-der-versicherungsnummer/" target="_self">Abfrage der Versicherungsnummer</a>
Nettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung Arbeitsentgelt steuer- und beitragsfrei: ja/nein? So genannte Nettolohnoptimierungsmodelle sind schon länger sehr beliebt und liegen damit voll im Trend. Mit dem Ziel, steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile (und damit in aller Regel beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) in steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile (die nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterliegen) umzuwandeln, soll die Abgabenlast insgesamt verringert werden. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Modelle und Gestaltungsmöglichkeiten kreiert, die eines zum Ziel hatten: die Beschäftigten für gute Leistungen zu belohnen, die Motivation zu erhöhen und die immer dringend benötigten Fachkräfte an die Unternehmen zu binden. Nach § 8 Abs. 4 EStG sind "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers nur steuerbegünstigt, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der… Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/deuev-meldungen/nettolohnoptimierung/" target="_self">Nettolohnoptimierung</a>
Entgeltersatzleistungen
Meldung von Entgeltersatzleistungen Zur Berechnung und Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld, benötigen die Krankenkassen von den Arbeitgebern entsprechende Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Die Daten sind von den Arbeitgebern durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen (z.B. SV-Meldeportal) zu übermitteln.  Wichtig: Im Bereich Krankengeld ist der Meldesatz vom Arbeitgeber fünf Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit einschließlich anrechenbarer Vorerkrankungen auszulösen. Antworten auf Anfragen zu Vorerkrankungen und fehlerhaften Entgeltbescheinigungen erfolgen nur über den elektronischen Datenaustausch. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/deuev-meldungen/entgeltersatzleistungen/" target="_self">Entgeltersatzleistungen</a>
SV-Meldeportal
Mit dem SV-Meldeportal, dem Nachfolger von sv.net, steht allen Arbeitgebern und Selbstständigen seit Anfang Oktober 2023 eine neue Ausfüllhilfe zur Verfügung. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/sv-meldeportal/" target="_self">SV-Meldeportal</a>
Unfallversicherung – Ordnungskennzeichen
Seit 1. Januar 2023 haben die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (UV-Träger) bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/unfallversicherung-ordnungskennzeichen/" target="_self">Unfallversicherung – Ordnungskennzeichen</a>
Wirtschafts-IdNr
Die Abgabenordnung sieht u.a. Regelungen zu steuerlichen Identifikationsmerkmalen vor. Danach erhalten wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die bundesweite Einführung dieser W-IdNr. soll am 30. September 2024 erfolgen. Ebenfalls enthalten: Bestimmungen zum Aufbau sowie zur Zuteilung, Mitteilung und Löschungsfrist. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/beitraege/meldungen/wirtschafts-idnr/" target="_self">Wirtschafts-IdNr</a>
Einzugsermächtigung
Einfach und komfortabel. Mit der Einzugsermächtigung kann in Zukunft keine Beitragsfälligkeit mehr übersehen werden. Mehr erfahren Link to <a href="/arbeitgeber/service/weiteres/einzugsermaechtigung/" target="_self">Einzugsermächtigung</a>