junger Büromitarbeiter schaut in die Kamera

Abfrage der Versicherungsnummer durch Arbeitgeber

Liegt dem Arbeitgeber für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten vor, bietet das Verfahren ohne großen Aufwand die Möglichkeit, eine Versicherungsnummer (VSNR) bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) abzufragen. Dazu werden die persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) übermittelt. Die Angabe des Geburtsortes ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Innerhalb kurzer Zeit teilt die Datenstelle dem Arbeitgeber per Datenübertragung die Versicherungsnummer mit. Somit kann bereits die "erste" Meldung mit der richtigen VSNR abgegeben werden.
Ist noch keine Versicherungsnummer vergeben, erfolgt der Hinweis, dass die Vergabe der Versicherungsnummer mit der Anmeldung erfolgt.
In diesem Fall nimmt der Arbeitgeber die Anmeldung wie bislang ohne VSNR vor (hier ist die Angabe des Geburtsortes erforderlich) und löst damit das Vergabeverfahren aus. Somit wird dem Arbeitgeber weiterhin eine fristgerechte Anmeldung ermöglicht.

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