Elektronischer Datenaustausch
Noch Luft nach oben: Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Bereits seit dem 1. Januar 2024 ist die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gesetzlich geregelt. Die Arbeitgeber haben diese elektronisch bei den Einzugsstellen aus ihrem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm zu beantragen oder mittels einer Ausfüllhilfe wie dem SV-Meldeportal (§ 108b SGB IV). Bisher werden jedoch nur etwa 20 bis 30 Prozent aller Anträge elektronisch übermittelt. Ein Großteil der Arbeitgeber stellt die Anträge noch immer per Telefon, eMail oder Brief. Daher bitten alle Einzugsstellen – die IKK gesund plus eingeschlossen – darum, das elektronische Verfahren intensiver zu nutzen. Ein vereinheitlichtes und vereinfachtes Antragsverfahren war nicht zuletzt ein Wunsch der Arbeitgeberseite. Die Einzugsstellen haben ein gleichgerichtetes Interesse, vor allem auch, um den Digitalisierungsprozess voranzubringen. Insofern ist es bedauerlich, dass das elektronische Antragsverfahren von den Arbeitgebern und ihren Bevollmächtigten nur unzureichend angenommen wird.
Vorteile des elektronischen Verfahrens
Das elektronische Antragsverfahren ist nicht nur schneller und vereinfacht den Ablauf deutlich, denn die Einzugsstellen senden die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt digital an den Antragsteller zurück. Das spart Ressourcen und somit Geld. Für Arbeitgeber, die die Bescheinigungen regelmäßig benötigen, gibt es zudem das Abonnentenmodell. Dabei werden die Bescheinigungen automatisch und unaufgefordert in festgelegten Intervallen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich) verschickt – eine zeitsparende Lösung.
Die nähere Ausgestaltung des Verfahrens ist in Grundsätzen bundeseinheitlich festgelegt. Diese stehen im Internetportal des GKV-Spitzenverbandes zum elektronischen Datenaustausch zur Verfügung.
Hinweis
Ob Ihr Entgeltabrechnungsprogramm ein Modul zur Antragsübermittlung und zum Empfang der Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Verfügung stellt und ggf. zu welchen Konditionen, das erfragen Sie bitte bei Ihrem Software-Ersteller. Dessen ungeachtet steht das Verfahren BUB zur Anforderung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bereits seit September 2024 auch über das SV-Meldeportal zur Verfügung.