Midijob- und Übergangsbereichsrechner
Ihre Daten
Monat / Jahr | / |
Anzahl Tage | |
Bruttogehalt | |
Beitragsgruppe KV | |
Beitragssatz KV | |
Zusatzbeitrag KV | 0,00% |
Bundesland | |
Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der gesetzl. RV | ja |
Elterneigenschaft | |
Umlagesatz U1 | 0,00% |
Umlagesatz U2 | 0,00% |
Insolvenzgeldumlage | |
Entgelte aus anderen Beschäftigungen | 0,00 EUR |
Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Entgelte innerhalb des Übergangsbereichs (ehemals Gleitzone). Vom 1.1.2024 an liegt eine Beschäftigung im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 538,01 bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt (bis 31.12.2023 = 520,01 bis 2.000,00 EUR, bis 31.12.2022 = 520,01 bis 1.600,00 EUR, bis 30.9.2022 = 450,01 bis 1.300,00 EUR).
Bei Arbeitsentgelten außerhalb des Übergangsbereichs (z. B. schwankendes Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen), in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die untere Grenze unterschreitet bzw. die obere Grenze überschreitet, können die Beiträge nicht mit diesem Rechner ermittelt werden. Dasselbe gilt für Midijobs mit besonderen Beitragsgruppenschlüsseln in RV, AV und PV (z. B. beschäftigte Rentner). In allen genannten Fällen verwenden Sie bitte unseren Gehaltsrechner.
Wichtig: Die versicherungsrechtliche Beurteilung kann Ihnen der Rechner allerdings nicht abnehmen. Unterstützung dabei leistet das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.