Frau schreibt auf einer Laptoptastatur

SV-Meldeportal mit Online-Datenspeicher

Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

Nachfolger von sv.net seit Oktober 2023 in Betrieb

Mit sv.net haben Arbeitgeber bereits seit 2001 die Möglichkeit Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. So tauschen jährlich mehr als 500.000 Arbeitgeber ca. 20 Millionen Meldungen über die Datenannahmestellen mit den Sozialversicherungsträgern aus. Mit der neuen Regelung nach §95a SGB IV wurden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu wird eine neue Ausfüllhilfe angeboten.

Die Digitalisierung im Melde- und Beitragsverfahren schreitet unaufhaltsam voran. Besonders kleinere Betriebe sind den Anforderungen nicht immer gewachsen, vollelektronisch im Datendialog erreichbar zu sein. Mit dem neuen SV-Meldeportal steht allen Arbeitgebern und Selbstständigen nun eine allgemein zugängliche elektronische Ausfüllhilfe bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen zur Verfügung.

Ein wesentliches Merkmal des SV-Meldeportals ist der Online-Datenspeicher. Dieser dient als "elektronischer Aktenschrank". Hier werden die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen für fünf Jahre aufbewahrt. So können bei Bedarf auch kleinere Arbeitgeber alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und diese z.B. für eine Betriebsprüfung abrufen. Die Daten werden lfd. zentral gesichert und sind über die Betriebsnummer dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet. Der Zugriff auf die Daten ist nur von den registrierten Nutzern bzw. des Unternehmensadministrators möglich.

Zur Vermeidung einer diffusen Datenstruktur, inkonsistenter Daten und unter Berücksichtigung weiterer sicherheitstechnischen Anforderungen wurde auf eine Übernahmemöglichkeit der bisher in sv.net/comfort vorhandenen Daten zum SV-Meldeportal verzichtet.

Die Europäische Union gibt vor, dass gemäß dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der Europäischen Union soll mittels eines zugelassenen Authentisierungsmediums die mehr als 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können. In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Die Registrierung und der Login ist für Arbeitgeber und Selbstständige nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich. Dieses wird sowohl für die einmalige Registrierung als auch für jede Anmeldung am SV-Meldeportal benötigt.

Hier stehen zwei Anwendergruppen zur Verfügung:

  • Anwendergruppe 1 "Single-Mandant"
    • Austausch von Meldungen nur für eine Betriebsnummer
       
  • Anwendergruppe 2 "Multi-Mandant"
    • Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern

Die Nutzungsgebühr wird für 36 Monate erhoben:

  • Anwendergruppe 1: 36 Euro (1 Euro/Monat)
  • Anwendergruppe 2: 99 Euro (2,75 Euro/Monat)

Die Benutzerschnittstelle der Ausfüllhilfe wurde barrierefrei nach BITV 2.0 und für Mehrsprachigkeit vorbereitet. Zur Nutzung von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone wurde die Bedienung auf ein responsives Design ausgerichtet, dass sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.

Anpassungen in 2024

Technische und fachliche Anpassungen

Im SV-Meldeportal hatte sich Mitte 2024 bei einigen der hinterlegten Formulare Änderungsbedarf ergeben. Betroffen waren insbesondere die Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für die Bundesagentur für Arbeit.

Neue Formulare kommen später: Der elektronische Abruf der zuständigen Krankenkasse und die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zum 1. Januar 2024 neu eingeführt worden - siehe dazu: www.gkv-datenaustausch.de (Rubrik: Arbeitgeberverfahren). Im SV-Meldeportal stehen die entsprechenden Formulare weiterhin noch nicht in der Formularauswahl zur Verfügung. Nach den gesetzlichen Vorgaben besteht die Verpflichtung, alle Inhalte freizuschalten, die als Basis- oder Zusatzmodul nach dem aktuellen Rechtsstand Bestandteil des elektronischen Meldeverfahrens sind. Da die beiden genannten Verfahren in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung (nach § 22 DEÜV) in der aktuellen und zum 1. Juli 2024 gültigen Fassung noch nicht vorgesehen sind, werden sie bis zur endgültigen Genehmigung der aktualisierten Grundsätze noch nicht im SV-Meldeportal angeboten.

Hinweis: Wer im SV-Meldeportal angemeldet ist, kann in der Hilfe auf das Benutzerhandbuch zugreifen. In der aktualisierten Fassung (Stand: 1. Juli 2024, Version: 01.02) sind die beiden neuen Formulare bereits dargestellt (Gliederungspunkte 4.17 und 4.18).

Optimierte Benutzerverwaltung

Ebenfalls wurde eine neue Funktion für Firmenadministratoren umgesetzt. Diese haben nun die Möglichkeit, über die Firmenverwaltung für ihre registrierten Benutzer den Zugriff auf die eigene Betriebsnummer oder auf einzelne Betriebsnummern aktiver Mandate zu beschränken. Für Firmenadministratoren selbst kann der Zugriff hingegen nicht beschränkt werden. Detaillierte Informationen zur Einschränkung des Benutzerzugriffs stehen zur Verfügung unter www.sv-meldeportal.de (Aktuelles) bzw. im Benutzerhandbuch. Außerdem wird die ITSG GmbH zeitnah im frei zugänglichen Bereich (Anleitungen & Erklärvideos) ein Video mit Hinweisen zur Zugriffseinschränkung veröffentlichen.

SV-Meldeportal

Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden Sie über die Änderungen zur Nutzung der Ausfüllhilfe informieren. Alle Infos dazu finden Sie auch auf der zentralen Plattform.

 www.sv-meldeportal.de

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der vollständige Registrierungsprozess (neues ELSTER-Organisationszertifikat und Anmeldung im SV-Meldeportal) insgesamt ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

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